Richtig parken kann Leben retten
(Pfaffenhofen, hal/rt)Symbolbild: Raths
Leider kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass Hilfseinsätze von der Feuerwehr und den Rettungsdiensten durch parkende Autos behindert werden. Wegen zugestellter Feuerwehrzufahrten und Rettungswege gibt es nicht selten kein Durchkommen mehr. Dies gilt sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in dichter bebauten Wohngebieten.
Erst kürzlich konnte ein Feuerwehreinsatz in Fürth nur mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden, weil unzulässig abgestellte Autos den Weg zum Brandort versperrten. Der stellvertretende Landrat Anton Westner (CSU) appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, die entsprechenden Verkehrsvorschriften zu beachten und die Abstandsregeln einzuhalten.
Das Landratsamt weist „aus gegebenem Anlass“ darauf hin, dass falsch parkende Fahrzeuge Menschenleben gefährden können. Die Sicherheitsbehörden und der Rettungsdienst bitten daher insbesondere folgende Punkte zu beachten:
An allen Straßen, an denen Autos geparkt werden dürfen, muss Tag und Nacht zwischen dem Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand mindestens eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern verbleiben.
Wenn auf beiden Straßenseiten geparkt wird, muss eine ausreichende Lücke als Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehr– und Rettungsdienstfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen vorhanden sein.
An Kreuzungen und Einmündungen sind auf jeder Seite mindestens fünf Metern freizuhalten, weil vor allem größere Feuerwehrfahrzeuge mehr Platz beim Abbiegen und zum Rangieren benötigen.
Besonders gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrstellflächen dürfen auf keinen Fall zugeparkt werden. Beim Abstellen von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass Hydranten nicht blockiert werden.
Parken an Engstellen mit zusätzlicher Behinderung von Rettungsfahrzeugen kann mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet werden.
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