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Quo vadis Martin Wolf?

(Pfaffenhofen, hr)

von links: Alice Köstler-Hösl, Pressestelle Landratsamt, Niklas Hafenrichter, Abteilungsleiter Kommunales, Heiz Taglieber, Wahlleiter und Konstanze Erdle, stv. Wahlleiterin

Am 7. Mai wurde der verunglückte Amtsinhaber Martin Wolf (CSU) mit großer Mehrheit im Amt des Landrates bestätigt. 74,60 Prozent der Wähler sprachen sich für den Christsozialen aus. Doch ob dieser am Ende das Amt antreten können wird, ist auch mehr als zwei Wochen nach dem Urnengang noch völlig offen. Erstmals äußerten sich Wahlleiter Heinz Taglieber und Abteilungsleiter Niklas Hafenrichter diesbezüglich, um einen Einblick in ein sehr komplexes juristisches Verfahren zu geben, in dessen Fokus die „passive Verfahrenshandlungsfähigkeit“ steht.

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff, der aus der Stube deutscher Beamten entsprungen zu sein scheint. Doch wie Jurist Niklas Hafenrichter erklärte, ist das aktuell der zentrale Dreh- und Angelpunkt. Oft schon wurde in Bezug auf die Wahl von einer unverzüglichen Verständigung und der Annahme binnen sieben Tagen gesprochen. Doch was bedeutet der Begriff Verständigung rein formal juristisch? Würde es genügen dem Wahlsieger Wolf einen Brief mit dem Ergebnis zu senden?

Nach allgemeiner Ansicht der Rechtsexperten setzt eine Verständigung dabei voraus, dass die Person passiv verfahrenshandlungsfähig ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Gewählte in der Lage sein muss, vom Inhalt der Verständigung Kenntnis zu nehmen. Im Normalfall gehen Behörden davon aus, dass die Verfahrensfähigkeit gegeben ist, sprich dass der Inhalt, den die Behörde mitteilen will auch verstanden wird. „Gibt es berechtigte Zweifel an der Verfahrenshandlungsfähigkeit, dann müssen diese aus rechtsstaatlichen Gründen erst ausgeräumt werden“, erklärte der Wahlleiter.

Um die Zweifel auszuräumen, wollen sich die Verantwortlichen ein persönliches Bild vom Gesundheitszustand des Landrates machen. „Bislang ist dies noch nicht möglich gewesen“, so Taglieber. Zwar habe sich am 11. Mai eine Delegation zum Landrat begeben, jedoch konnte man aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht zu ihm. Auch am Montag war ein Besuch nicht möglich. Wie der Wahlleiter aber ausführte, stehe man in engem Kontakt mit den Ärzten. Sobald von dort grünes Licht gegeben wird, ist geplant sich vor Ort ein persönliches Bild zu machen und gegebenenfalls auch die Zustellung vorzunehmen. „Wir hoffen, dass dies in den kommenden Tagen erfolgen kann“, so Taglieber weiter.

Zwar habe man aktuell keine direkten Aussagen der Ärzte über den Gesundheitszustand von Martin Wolf, jedoch zeigte man sich aufgrund der Äußerungen aus dem familiären Umfeld vorsichtig optimistisch, dass die Verständigung in wenigen Tagen erfolgen könne. Nichtsdestotrotz will man weiterhin auch die Option über das Amtsgericht weiter verfolgen. Über ein Sachverständigengutachten wollte man Gewissheit über die Verfahrenshandlungsfähigkeit des Gewählten erhalten. Doch das zuständige Betreuungsgericht teilte hierzu schriftlich mit, dass man ein solches Verfahren nicht einleiten werde. „Aktuell befinden wir uns hier in der rechtlichen Prüfung dieses Schreibens“, erläuterte Niklas Hafenrichter, der sich zu diesem Verfahren jedoch in Summe nicht weiter äußern wollte.

Im Zuge des angestrebten gerichtlichen Prozesses wurde dann auch die Frage nach der Dienstunfähigkeit des Landrates gestellt. Eine Frage, die in den vergangenen Wochen immer wieder auftauchte. Niklas Hafenrichter und Heinz Taglieber machten hier aber deutlich, dass es nicht dem Wahlausschuss obliege, darüber zu befinden, ob Martin Wolf dienstunfähig sei. Dieses Verfahren liegt allein in den Händen des Dienstherrn, sprich dem Kreistag.

Wie es nun genau weiter geht, das vermochten beide nicht zu sagen. „Wir stehen in Kontakt mit der Klinik, um den Gewählten zu besuchen“, so Taglieber. Ein Besuch ist jedoch nur nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich. Wenn in diesem Zuge dann die Verständigung erfolgen kann und Wolf bestenfalls auch die Annahme erklären kann oder die Wochenfrist verstrichen ist, dann tritt der Wahlausschuss zusammen, um den Ausgang des Urnengangs festzustellen. Eines machte Heinz Taglieber dabei aber deutlich: „Am Ende des Tages wird die Wahl von den Experten der Regierung von Oberbayern überprüft.“

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