Thema Organspende
(Au/Hallertau, sia)
Ein schwieriges und unbequemes Thema. Keiner möchte sich gerne mit dem eigenen Tod beschäftigen. Dennoch ist es wichtig, denn nur die Bereitschaft zur Organspende macht lebensrettende Transplantationen möglich. Deutschlandweit warten über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan.
Am vergangenen Dienstagabend war Quartalsversammlung der Freien Wähler im Gasthaus „Rosenwirt“, mit dem abendfüllenden Thema: Organspende. Eingeladen waren dazu Helmut Thaler und Annemarie Abeltshauser. Sie beide haben sich schon mit dem Thema Organtransplantation auseinandersetzen müssen, sind Betroffene. Helmut Thaler hat selbst vor neun Jahren eine Leber transplantiert bekommen, Annemarie Abeltshauser kennt die Situation als Angehörige, ihrem Ehemann konnte ebenfalls eine Leber transplantiert werden. Organspende ist kein Thema, mit dem man sich gerne befasst, deshalb wollten die beiden Gastredner aufklären, von ihren eigenen Erfahrungen berichten und auch die Angst nehmen. Thaler erzählte von seinem eigenen Leidensweg, wie es dazu kam, dass er eine Leber brauchte, wie es ihm erging als er auf das lebensrettende Organ warten musste und wie es ihm jetzt nach der Transplantation geht. Seitdem sieht er jeden Tag als Geschenk, denn viele sterben auf der Warteliste. So etwas kann man nur schenken, nicht kaufen, oder im Lotto gewinnen, so Thaler. Jeder Transplantierte geht danach bewusster mit seinem „neuen“ Leben um. Auch Annemarie Abeltshauser erzählte über ihre erlebten Höhen und Tiefen, klärte aber ebenso über die derzeitige Gesetzeslage auf. In Deutschland muss jeder Bürger anhand eines Organspende-Ausweises zustimmen, ob und welche Organe er spenden möchte. Wichtig ist nur, generell einen Organspende-Ausweis auszufüllen. Dabei betonten beide Redner, dass sie niemanden zur Organspende überreden wollen, jeder muss aus innerer Überzeugung handeln. Man kann auch „Nein“ ankreuzen.
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ist im Juli 1997 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Es soll den Missbrauch, Rechtsicherheit für Spender und Empfänger sichern und regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen. Am 1. November 2012 wurde dazu die bisherige erweiterte Zustimmungslösung durch eine Entscheidungslösung ersetzt. Das bedeutet, alle Bundesbürger sollen ihre eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende schriftlich festhalten. Krankenkassen stellen ihren Versicherten dazu regelmäßig Organspende-Ausweise und Informationsmaterial zur Verfügung und fordern auf, die persönliche Entscheidung schriftlich festzuhalten. Niemand ist jedoch verpflichtet, zu entscheiden. Der Wille des Verstorbenen hat zu Lebzeiten Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen.
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