Dreister Fall von Umweltkriminalität an der Paar - Polizei ermittelt
(Starkertshofen, rt)Ein Fall für die Wasserschutzpolizei: Illegale Ablagerungen an der Paar im Schutzgebiet.
Ein dreister Fall von Umweltkriminalität ereignete sich an der Paar bei Starkertshofen im Gemeindebereich des Marktes Reichertshofen. Dort lagerte ein Umweltsünder illegal gleich mehrere Lastwagenladungen mit Sand ab und obendrauf kam er der Aufforderung des Landratsamts nicht nach, sie zu beseitigen. Nun ermittelt die Polizei und auch das Wasserwirtschaftsamt ist eingeschaltet.
Der Aushubhügel, überwiegend aus Sand und Erdreich bestehend, aber auch mit einzelnen Betonteilen durchsetzt, weist eine Länge von 70 Meter auf, ist etwa zehn Meter breit und reicht teils bis an die Paar heran. Was auf den ersten Blick nicht unbedingt spektakulär erscheint, hat es dennoch in sich. Die bedeckte Fläche zwischen Starkertshofen und Wolnhofen steht nämlich durch die Ablagerung nicht mehr zur Wasserrückhaltung als Retentionsraum zur Verfügung, was bei Hochwasser folgenreich sein könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass das betroffene Grundstück im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) liegt und damit einen besonderen Schutzraum darstellt. Eine Tatsache, die den jeweiligen Eigentümern bekannt sein muss. Doch darum schert sich der Verantwortliche ganz offenbar nicht.
Nach Angaben von Spaziergängern lagert das Aushubmaterial dort bereits seit November des vergangenen Jahres und einige wollen wissen, dass das Material wenigstens teilweise vom Aushub eines Neubaus in Reichertshofen stammt. Mittlerweile sollen schon einige Fuhren zum Verfüllen von Senken im FFH-Gebiet verwendet worden sein.
Auch das Wasserwirtschaftsamt kümmert sich neben der Polizei ebenfalls um den offenbar entsorgten Aushub in der Landschaft.
Das Landratsamt Pfaffenhofen bestätigte den Sachverhalt auf Nachfrage unserer Zeitung durch seinen Sprecher. Demnach liegt die betroffene Fläche im Landschaftsschutzgebiet Paartal, das zum Bayern-Netz-Natur-Gebiet „Biotopverbund Paartal gehört und im Überschwemmungsgebiet der Paar liegt. „Nach § 78 Abs. 1 Nr. 6 WHG ist das Erhöhen der Erdoberfläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet untersagt“, so der Behördensprecher. „Das Grundstück befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Paar. Zuständig ist deshalb das Sachgebiet Wasserrecht“, das sei von der Technischen Gewässeraufsicht des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt am 2. Dezember 2016 über die Ablagerungen informiert worden. „Der Eigentümer wurden mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 aufgefordert, die Ablagerungen zu beseitigen. Er sicherte dem Landratsamt Pfaffenhofen zu, die Ablagerungen bis Ende April zu beseitigen.“
Offenbar hat der Eigentümer diese Aufforderung ignoriert, denn die Haufen sind weiterhin an Ort und Stelle, obgleich der Termin zur Beseitigung ja längst verstrichen ist. Wie das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mitteilte, werde aktuell die Situation vor Ort nochmals besichtigt und dann die weiteren Schritte veranlasst. Die in diesem Fall örtlich und fachlich zuständige Wasserschutzpolizei Beilngries habe inzwischen Ermittlungen gegen den Verantwortlichen aufgenommen, so deren Sprecher.
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