Zahl der Ausländer deutlich gestiegen
(Pfaffenhofen, hal/rt)Symbolfoto: Pixabay
Die Zahl der im Landkreis Pfaffenhofen lebenden Ausländer ist deutlich gestiegen. Zum Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres lebten hier insgesamt 13.367 Ausländer. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 1.069 Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende rund elf Prozent.
Während sich der Zuwachs zwischen den Jahren 2000 und 2010 sehr moderat entwickelte, hat sich die Zahl der Ausländer laut einer Mitteilung des Landratsamtes jetzt im Vergleich zum Jahr 2010 nahezu verdoppelt. Im Landkreis Pfaffenhofen leben demnach Ausländer aus 116 verschiedenen Nationen. Die meisten ausländischen Personen stammen aus der Türkei (1.640 Personen), aus Polen (1.546) und Rumänien (1.498). Danach folgen Ungarn, Bulgarien, Italien, Österreich und der Kosovo.
Zu Ausländern mit nicht entschiedenem Bleiberecht zählen vor allem die Asylbewerber, deren Zahl zum Jahresende 1.316 betrug. Insgesamt 354 (2015: 102) Personen (hauptsächlich aus Syrien stammend) haben 2016 ein Bleiberecht bekommen - entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte. Bei 209 (2015: 115) Personen wurde der Asylantrag abgelehnt. In einigen Fällen läuft ein Klageverfahren gegen die Ablehnung beziehungsweise findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung statt, sind Personen untergetaucht oder wurden im Dublin-Verfahren behandelt. Sechs Personen befanden sich zum Schutz vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Kirchenasyl.
Im Wege der Einbürgerung erhielten letztes Jahr 120 Ausländer (Vorjahr: 76) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Im Geburtserwerb haben 46 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erworben. Für diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit gilt seit 20. Dezember 2014 eine Neuregelung. Diese haben nun die Option, nach einer Prüfung mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, sofern sie acht Jahre Inlandsaufenthalt nachweisen können oder ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss vorliegt.
Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2016 sind dazu 332 Verpflichtungen ausgesprochen worden, 2015 waren es etwa halb so viele. Damals wurden 162 Verpflichtungen ausgesprochen. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in acht Fällen notwendig.
37 Mal wurde ein Staatsangehörigkeitsausweis im vergangenen Jahr ausgestellt. Dieser ist laut Mitteilung des Landratsamts bei den Anhängern der sogenannten Reichsbürgerbewegung beliebt, von denen es auch welche im hiesigen Landkreis gebe.
Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte die Kreisbehörde mit, dass der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ein amtliches Dokument sei, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiere. Der Staatsangehörigkeitsausweis werde grundsätzlich dann verlangt, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft seien.
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