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Berechnung mit viel Schätzung

(Au/Hallertau, sia)

 

Auch ein Friedhof muss kostendeckend arbeiten. Bei der neuen Kalkulation für die in Zukunft anfallenden Friedhofsgebühren sind nun auch die Nutzungsgebühren für das Leichenhaus mit enthalten. Das war bisher nicht so. Auch wenn jetzt eine Erhöhung der Gebühren anfällt, ist das immer noch die günstigere Lösung für die Bürger.


Vor fast genau einem Jahr hat sich der Marktgemeinderat schon einmal mit den gemeindlichen Friedhofsgebühren und den Benutzungsgebühren für das Leichenhaus befasst. Im Moment sind die Kosten für Friedhof, (Gräber, Urnen Bestattungen) und Leichenhaus separat zu zahlen. Mit allein schon 120 Euro pro Tag für die Belegung des Leichenhauses tut sich manche Familie schwer die Kosten zu berappen. Bei der neuen Kalkulation, berechnet vom Kommunalbüro Radlbeck, sind jetzt die Gebühren fürs Leichenhaus mit in die Grabnutzungsgebühr eingeflossen. Das betritt Urnenbestattung genauso wie Erdbestattung. Bei der Berechnung mussten viele Schätzwerte als Grundlage dienen, da man ja nicht absehen kann, wie viele Bürger in den nächsten vier Jahren, bis neu berechnet wird, auf dem gemeindlichen Friedhof bestattet werden. Über die dazugehörige Änderungssatzung wurde ebenfalls gleich abgestimmt. Sie soll einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten. Gemeinderat Martin Hellerbrand begrüßte die neue Regelung, „es ist eine gute Sache, wenn das Leichenhaus mit einbezogen wird. Das hat doch für einiges Unverständnis bei den Bürgern gesorgt“.
 

 

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