Verwaltung schließt sich der Kommunalen Verkehrsüberwachung an
(Mainburg, sh)
Die Verwaltungsgemeinschaft Mainburg möchte sich wie die VG Geisenfeld (2010), die Gemeinde Karlskron (2011), die Gemeinde Oberhausen (2012), der Markt Hohenwart (2012) und die Stadt Neustadt a. d. Donau (2015) an die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Mainburg anschließen. Es soll der fließende Verkehr und der ruhende Verkehr überwacht werden.
Nachdem der Gemeinderat der VG Mainburg bereits am 08.08.2016 einstimmig beschlossen hatte, sich per Zweckvereinbarung an die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainburg anschließen zu wollen, stimmte man nun über die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Stadtrat ab.
In der Zweckvereinbarung ist geregelt, dass die Stadt Mainburg eine Gemeinkostenpauschale von 2,60 € (je Fall) und eine Bearbeitungskostenpauschale von 2,90 € (je Fall) erhält. Da der Arbeitsaufwand im Stadtbauamt Mainburg durch weitere Mitgliedsgemeinden nicht weiter ansteigen soll, wurde mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft vereinbart, dass die sehr umfangreichen Statistiken (ist die Hauptarbeit bei den Mitgliedsgemeinden) für die Mitgliedsgemeinden nicht mehr vom Sachbearbeiter durchgeführt werden müssen.
Dadurch besteht jetzt die Möglichkeit, weitere Kommunen per Zweckvereinbarung aufzunehmen. Es ist auch zu erwähnen, dass die Stadt Mainburg durch die Aufnahme von anderen Gemeinden die Einnahmen erheblich steigern konnte.
Die Zweckvereinbarung gilt zunächst bis 31.10.2017 und verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht bis zum 30.07.2017 die Vereinbarung gekündigt worden ist. Vor Ort habe man laut 1. Bürgermeister Reiser das „Know-how“, sodass man auch helfen wolle. Für ihn sei die damit Angelegenheit „absolut händelbar“.
Sollte die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Mainburg und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft vorzeitig beendet werden, kann die Stadt Mainburg die Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg aufheben.
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