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Wildparker am Kindergarten bereiten Probleme

(Reichertshofen, rt)

 

In der Reichertshofener Hölderlinstraße sollte beim dortigen Kindergarten auf Höhe der Haus-Nummern 28 bis 32 ein Halteverbot angeordnet werden. Zwar ist das Parken dort ohnehin nicht erlaubt, doch kümmert sich offenbar kaum jemand darum. Vermutlich liegt das daran, dass das Verbot nicht durch Schilder augenfällig wird. Der Wunsch des Kindergartens nach entsprechender Beschilderung erfüllt sich jedoch nicht.

Die Erzieherinnen des Kindergartens St. Margaretha haben sich vor einiger Zeit an die Marktverwaltung gewandt, und moniert, dass im Bereich Hölderlinstraße häufig „wild geparkt“ wird. Daher kam von ihnen der Vorschlag, zur Verdeutlichung des rechtlich ohnehin nicht zulässigen Parkens, entsprechende Schilder aufzustellen.

Mit der Polizei wurde daraufhin von der Marktgemeinde eine Verkehrsschau gemacht. Das Ergebnis: Unter Berücksichtigung der sogenannten „Schilderwaldnovelle“ sei eine Beschilderung mit Halteverbot, Zeichen 283, im Bereich der Hölderlinstraße gegenüber des Kindergartens nicht nötig, da „übermäßige Beschilderung zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften führt“. Sowohl an Engstellen sowie im Bereich von abgesenkten Bordsteinen sei das Halten beziehungsweis Parken verboten. Da der abgesenkte Bordstein an dortiger Stelle jedoch nicht wie üblich nur an den jeweiligen Grundstückseinfahrten, sondern teilweise sogar mehrere Einfahrten verbindet, sei die Erkennbarkeit hierfür nicht gegeben.

Außerdem müsse hier befürchtet werden, dass auch der Gehweg zum Halten mitbenutzt wird. Für die Sicherheit der Kindergartenkinder sei es ohnehin sicherer, wenn diese ohne Überquerung der Fahrbahn zum Kindergarten gebracht beziehungsweise geholt würden. Um diese Sicherheit zu Gewährleisten, sei ein Halteverbot im gegenüberliegenden Bereich durchaus sinnvoll.

Dieser polizeilichen Argumentation wollte der Bauausschuss jedoch nicht folgen. CSU-Gemeinderat Josef Pfab führte dazu aus, dass es sich nur um eine relativ kurze Zeit handle des "wilden Parkens" handle. Und zwar sei das jener Zeitraum, in der die Eltern ihre Kinder zum Kindergarten bringen und von dort wieder abholen. Deshalb sah er für eine extrige Beschilderung keinen Anlass.

Der Ausschuss folgte seiner Argumentation und lehnte daraufhin die Aufstellung von Halteverbotsschildern einstimmig ab.
 

 

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