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Ausgleichsflächen bei Baugebieten

(Au/Hallertau, sia)

 

Wenn neue Wohnbau-, Mischbau- oder Gewerbegebiete ausgewiesen werden, muss die Gemeinde entsprechende Ausgleichsflächen schaffen. Kommunen haben nun die Möglichkeit, durch den Erlass einer entsprechenden Satzung, bei zukünftigen Baugebieten die Kosten für diese Ausgleichsflächen auf die Bauherren umzulegen.


Bei dem letzten Gewerbegebiet konnte noch ohne diese neue Regelung ausgewiesen werden, jetzt geht das nicht mehr. Der Ausgleich von Bauplätzen ist sehr hoch, fast 1 zu 1, erläuterte Bürgermeister Karl Ecker. „Wir müssen die Flächen kaufen und die Pflege gewährleisten. Wenn diese Flächen allerdings einmal dringend gebraucht werden, können sie anderweitig wieder ausgewiesen werden“. Gerhard Stock fand das insgesamt nicht gut, denn seiner Meinung nach sind Ausgleichsflächen nicht mehr zeitgemäß. Es ist nicht richtig, wenn Bauherren diese Kosten tragen müssen, die Allgemeinheit soll das weiterhin übernehmen. „Wir bestimmen die Ausgleichsflächen und die Bauherren müssen bezahlen. Der Rathauschef sah das ganz anders, „wenn Jemandem ein Gebiet zugeschrieben wird, muss er sich auch um den Ausgleich kümmern. Wir zahlen bei Breitband, Radwege, Grundschule mit, wir übernehmen schon so viele staatliche Ausgaben“. Klaus Stuhlreiter fand eine entsprechende Satzung schon sinnvoll und würde es auch begrüßen, wenn bei den „Verursachern“ auch die Rechnung anfallen würde. Wichtig war ihm aber, dass der Käufer vorher informiert wird und keine versteckten Kosten entstehen. Hans Sailer empfand es ebenfalls gerecht, „die, die bauen wollen sollen auch bezahlen, nicht die Allgemeinheit“.
Fakt ist nun, dass für Baugebiete die im Wesentlichen schon bebaut sind, rückwirkend keine Kosten mehr berechnet werden können. Dies sind aber lediglich die Baugebiete „Am Hopfenhang II“ in Au und „Hausmehringer Straße“ in Haslach. Die neue Satzung hat Gültigkeit für das bereits erschlossene Baugebiet „Am Vogelhölzel II“, hier sind aber noch keine Grundstücke verkauft und zukünftige Baugebiete, deren Erschließung 2016 oder später beginnt. Der Beschluss im Marktgemeinderat erging mit einer Gegenstimme von Gerhard Stock.

 

 

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