Zu einem interessanten Vortrag lud der Freidenkerstammtisch Nandlstadt (FSN) am vergangengen Freitag in den Huberhof von Airischwand, dem neuen Stammlokal des FSN ein: "Selbstbestimmtes Leben - Patientenverfügumng und Vorsorgevollmacht" war der Titel des Vortrages von Dr. Stefan Götzfried, Rechsanwalt aus Nandlstadt.
Der Saal war voll, viele, gerade ältere Menschen wollten sich informieren, wie man am besten für ein möglichst selbstbestimmtes Alter vorsorgen kann. In leicht verständlichen Worten erklärte der Rechtsanwalt, worauf es ankommt, welche Fallstricke lauern und wie man vermeiden kann, dass einen das "Schreckgespenst Betreuung", früher "Entmündigung" treffen kann. Es treffen im Alter oft zwei konträre, im Grundgesetz verankerte Grundsätze aufeinander: Die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen (Selbstbestimmtheit) und die Fürsorgepflicht des Staates, wenn der Mensch nicht mehr "am Rechtsverkehr teilnehmen kann".
Im Gegensatz zur früheren "Entmündigung" macht Betreuung heutzutage nicht grundsätzlich geschäftsuntüchtig. Ein Betreuter kann grundsätzlich weiter selbstständig handeln, es darf nichts gegen seinen Willen beschlossen werden.
Um nicht von Gericht aus einen Betreuer gestellt zu bekommen, sollte jeder Mensch eine Vorsorgevollmacht schriftlich niederlegen. Die Unterschrift und die Geschäftsfähigkeit sollten z.B. von Banken oder Gemeinden bestätigt werden. Darin kann festgelegt werden, wer im Ernstfall gewisse Tätigkeiten für den geschäftsunfähigen Menschen, meistens aus dem Familien- oder Freundeskreis, ausüben sollte. Allerdings ist oft eine neutraler Betreuer objektiver und professioneller als ein verwandter Bevollmächtiger, vor allem wenn finanzielle Interessen im Wege stehen. Des weiteren kann man zusätzlich eine Patientenverfügung, z.B. um lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen, welche Behandlungen abgelehnt werden, verfassen, die vor allem in Kombination mit der erstgenannten Vorsorgevollmacht sinnvoll ist.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit einer Betreungsvollmacht (damit kann man selbst einen Betreuuer wählen) und einer Bankvollmacht, die allerdings der Vorsorgevollmacht untergeordnet und bei Weitem nicht so wichtig sind.
Im Anschluss an das Referat gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die RA Götzfried geduldig und ausführlich beantwortete.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.