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Verdächtigungen gegenüber Asylbewerbern haltlos

(Baar-Ebenhausen, rt)

 

Örtliches Aufsehen erregte infolge einer veröffentlichten Polizeimeldung kürzlich die Festnahme eines nigerianischen Staatsangehörigen, der in einem Baar-Ebenhausener Einkaufsmarkt Ende März einen Diebstahl begangen hat und sich bei seiner Festnahme heftig zur Wehr setzte. Der Vorfall wirkte sich ungerechtfertigt negativ auf die im Ort lebenden Asylbewerber aus.

Die Asylbewerber sahen sich nach dem Vorfall und der darauffolgenden Berichterstattung einer Art Generalverdacht ausgesetzt. Deswegen bezog jetzt Gabi Blumhofer, Koordinatorin des Baar-Ebenhausener Asyl-Helferkreises, Stellung und rückte die Vorgänge ins richtige Licht. Auch der zuständige Polizeichef äußerte sich dazu.

Der Nigerianer klaute am 31. März einige Flaschen Schnaps, was von einer Videokamera aufgezeichnet wurde. „Beim Überprüfen der Wohnanschrift durch die Polizei flüchtete der Mann über ein Badfenster. Das Diebesgut konnte in der Wohnung aufgefunden werden. Nach einem Hinweis konnte der flüchtige Ladendieb gegen 23.45 Uhr im Keller seiner Wohnanschrift von der Polizei angetroffen werden“, wurde der weitere Fortgang von der Polizei berichtet. Bei der Festnahme „im Keller seiner Wohnanschrift“ habe der 38-Jährige erheblichen Widerstand geleistet und versuchte dabei, einen Polizeibeamten in die Hand zu beißen.

Asylbewerber distanzieren sich 

„Die Meldung aufgrund des Polizeiberichtes über den Ladendiebstahl und die anschließende Festnahme eines Nigerianers hat dazu geführt, dass sich unsere afrikanischen Asylbewerber nun ihrer Herkunft schämen“, bedauert Blumhofer. Die Asylkoordinatorin moniert nämlich, dass in der Darstellung der Vorgänge zwar von einer „Wohnung“ des Nigerianers in Baar-Ebenhausen die Rede ist, er aber in der dortigen Asylbewerberunterkunft überhaupt nicht untergebracht war.

Die Baar-Ebenhausener Asylbewerber befürchteten nun, so Blumhofer, „im Ort künftig immer mit dem Diebstahl in Verbindung gebracht zu werden.“ Dabei werde der Vorfall von den dort lebenden Menschen zutiefst bedauert und sie distanzierten sich in aller Deutlichkeit davon. „Der Dieb ist hier nicht gemeldet, er flüchtete nach der Tat zu seiner Schwester, die bei uns untergebracht ist. Sie und die anderen Nigerianer haben sogar selbst zur Festnahme maßgeblich beigetragen, in dem sie ihn einsperrten als er die Unterkunft erneut aufsuchte und die Polizei riefen. Unsere Asylbewerber verurteilen diese Tat auf das heftigste.”

Pauschale Verdächtigung nicht gerechtfertigt

Eine Nachfrage unserer Zeitung bei der zuständigen Polizeiinspektion Geisenfeld ergab, dass der beim Diebstahl ertappte Nigerianer dort im herkömmlichen Sinne tatsächlich nicht wohnte. „Die Person war in Baar-Ebenhausen nicht gemeldet, hat sich dort aber öfter aufgehalten und ist dort zumindest zeitweise untergekommen“, erklärt Christian Asner, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Geisenfeld. „Er besuchte dort vermutlich Bekannte oder Verwandte in der Baar-Ebenhausener Unterkunft für Asylbewerber. Richtig ist, dass die Polizei von den Personen aus der Unterkunft informiert wurde. Diese Personen hielten den Mann im Keller auch bis zum Eintreffen der Polizeistreife fest.“

Damit steht also fest, dass eine pauschale Verdächtigung der in Baar-Ebenhausen lebenden Asylbewerber in keiner Weise gerechtfertigt ist. Anderslautenden Gerüchten sollte mit den eindeutigen Klarstellungen von Blumhofer und Asner der Nährboden entzogen sein.
 

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