Stadtrat beschließt neuen Bebauungsplan für Salvatorberg
(Mainburg, sh)Kreuzgang am Salvatorberg (Quelle: panoramio)
In seiner letzten Sitzung beschloss der Stadtrat für das Gebiet östlich und nördlich des Elsenheimer Wegs, nördlich der Straße Salvatorberg, südlich der Schwedengasse und westlich der Kellerstraße den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Salvatorberg“ neu aufzustellen. Zur Sicherung der Planung einigte man sich zudem auf eine Veränderungssperre in genanntem Gebiet.
Der Salvatorberg erhebt sich mit seinen steilen bewaldeten Hängen und der Salvatorkirche St. Peter und Paul sowie dem Kloster Mainburg als „Stadtkrone“ über dem Altstadtkern von Mainburg. Er prägt das Erscheinungsbild Mainburgs aus der Ferne und dient im gesamten Stadtgebiet als wesentlicher Orientierungspunkt. Teile des Salvatorbergs sind als Bodendenkmal ausgewiesen. Neben dem historisch wertvollen Waldbestand umfassen umfangreiche mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünflächen die auf dem Salvatorberg bestehende Bebauung.
Neben der unter Denkmalschutz stehenden Salvatorkirche und dem Kloster Mainburg befindet sich nordwestlich angrenzend auf dem Grundstück Fl.-Nr. 126 der Gemarkung Mainburg ein landwirtschaftliches Anwesen, bestehend aus zwei Hauptgebäuden und einem Nebengebäude, von denen eines der Hauptgebäude bereits heute als Mehrfamilienhaus genutzt wird. Es wurde festgestellt, dass dieses Mehrfamilienhaus insbesondere auch wegen der umfangreichen Versiegelung für Stellplätze eine städtebauliche Fehlentwicklung in diesem Bereich darstellt. Daneben existieren weitere ungenützte Nebengebäude, weswegen sich für den Stadtrat die Frage stellt, wie sich der Bereich und insbesondere dessen Bebauung und bauliche Nutzung künftig gestalten soll. Die Erteilung eines Vorbescheides zum Ausbau des Dachraums auf einem Grundstück am Salvatorberg löst aus Sicht der Stadt städtebaulichen Handlungsbedarf aus.
Erhalt der Landschaftselemente und Veränderungssperre
Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Salvatorberg in seiner Gesamtkomposition zu erhalten. Dazu zählt der Erhalt der wertvollen Grünflächen. Neben der Sicherung der Grünbestandteile sollen auch Sichtbezüge in die Landschaft freigehalten werden. Diese Grünflächen sollen von Bebauung freigehalten werden, wie dies bereits im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Planungskonzept der Stadt Mainburg niedergelegt ist. Dort ist nämlich der besagte Bereich nicht als Bebauungs-, sondern als Grünfläche ausgewiesen.
Eine weitere Wohnnutzung soll neben der bereits bestehenden indes nicht zugelassen werden. Die Stadt will damit die Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur vermeiden. Städtebauliches Ziel ist es dabei, langfristig die Umsetzung einer Grünfläche zu erreichen. Der Stadt ist dabei der Eingriff in Eigentumsrechte und das Entstehen von Übernahmeansprüchen bewusst. Zur Umsetzung dieser Ziele ist vorgesehen, für die Salvatorkirche, das Kloster sowie die bestehenden beiden Wohnhäuser Bauräume festzusetzen. Im Übrigen soll das Bebauungsplangebiet als öffentliche bzw. als private, von Bebauung freizuhaltende Grünfläche festgesetzt werden. Diesem Beschluss stimmte nach den Erläuterungen des Bürgermeisters Reiser die Gesamtheit der Stadträte zu.
In darauffolgendem Tagesordnungspunkt beschlossen die Stadträte einstimmig die Satzung, welche eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Salvatorberg“ festlegt. Zur Sicherung der Planung dürfen demnach keine wertsteigernden Veränderungen an Grundstücken in genanntem Gebiet vorgenommen werden.
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