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Keine Aussicht, die Zwei-Prozent-Quote zu erfüllen

(Pörnbach, rt)

In diesem Gebäude in Pörnbach sollen 28 Asylbewerber unterkommen. Erst muss es jedoch noch eine Einigung zwischen Landratsamt und Vermieter geben.

 

Zunehmend unter Druck geraten all jene Gemeinden, die ihre an der Einwohnerzahl gemessene Zwei-Prozent-Quote an unterzubringenden Asylbewerbern bislang nicht erfüllen. Dazu rechnet auch Pörnbach. Landrat Martin Wolf (CSU) spricht jetzt bereits schon von drei Prozent und droht betroffenen Gemeinden mit Zwangsmaßnahmen der Kreisbehörde wenn sie ihre Versprechen, die sie einer freiwilligen Selbstverpflichtung nach abgegeben haben, nicht halten.

Nach wie vor sind in Pörnbach erst zehn Asylbewerber untergebracht. Dass Soll liegt jedoch bei 42. Nach der jüngsten Kreistagssitzung hieß es dem Vernehmen nach, dass sich Unmut bei jenen Bürgermeistern breitgemacht habe, deren Kommune mehr oder weniger das Soll bereits erfüllt, während andere seit Monaten ihre Quoten nicht schaffen. Ein weiteres Mal appellierte Wolf an die Solidarität innerhalb des Kreises der Bürgermeister, denn noch immer haben 17 von 19 Landkreisgemeinden Nachholbedarf.

Pörnbachs Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW) sieht sich jedoch keinem Druck durch die Bürgermeisterkollegen oder etwa dem Landrat ausgesetzt, wie er heute gegenüber unserer Zeitung dazu bemerkte. Schon vor Wochen sei man fündig geworden und habe das ehemalige Verwaltungsgebäude der Toerring-Brauerei als mögliche Asylbewerberunterkunft ins Spiel gebracht: „Der Planung nach könnten dort 28 Personen untergebracht werden. Die Gemeinde hat dazu alles vorbereitet und unterstützt, es liegt jetzt am Landratsamt selbst, damit die Nutzungsänderung genehmigt wird. Aussagen vom Landratsamt, dass in Pörnbach keine Planungen erfolgt sind, sind nicht richtig, alles hängt am Landratsamt, um die Unterbringung in Pörnbach zu realisieren.“

Offenbar aus juristischen Gründen zieht sich die Unterzeichnung des Mietvertrags nun schon über Wochen hin. Hinzu kommt, dass der vom Vermieter zu veranlassende Brandschutznachweis durch einen Sachverständen noch erbracht werden muss. Dies sagte Landratsamtssprecher Karl Huber und ergänzte, dass es in der kommenden Woche eine weitere Entscheidungsrunde mit den Vertretern der Toerring-Brauerei als Vermieterpartei geben werde. Die notwendige Nutzungsänderung hält Huber für eine reine Formalie, die im Haus bereits abgeklärt sei.

Kein Druck durch Bürgermeisterkollegen oder Landratsamt

„Die Bürgermeister der Gemeinden sind behilflich, die Menschen unterzubringen. In letzter Instanz muss aber das Landratsamt selbst die Verträge und die Nutzungsänderungen entscheiden. Folglich sehe ich jetzt keinen Druck weder durch das Landratsamt noch von den Bürgermeisterkollegen“, sagt Bergwinkel und gibt sich zuversichtlich, dass es zu einer Einigung zwischen en Vertragsparteien kommt. „Der Druck wird insgesamt größer, Spruchreif ins in dieser Beziehung nichts. Weitere Objekte sind sicherlich erforderlich, aber in Pörnbach nicht in Aussicht“, deutet Bergwinkel ein Ende der Fahnenstange für die Aufnahmekapazitäten seiner Gemeinde an.

Auf mögliche Zwangsmaßnahmen durch den Landrat angesprochen meint das Gemeindeoberhaupt: „Schulturnhalle geht auf gar keinen Fall und wird vonseiten der Gemeinde nicht akzeptiert.“ Ein derartiges Szenario will Bergwinkel derzeit nicht diskutieren, ebenso wenig wie die Frage nach eventuellen Freiflächen für Containerstandorte. „Wir bieten dem Landratsamt ein Objekt an, die Gemeinde ist hier als Vermittler tätig“ ergänzt Bergwinkel dazu.

Rückstand bleibt 

„Es gibt derzeit kein Beschlagnahmungsszenario“, merkt Landratsamtssprecher Huber an. Die Behörde werde mit jeder betroffenen Gemeinde vorher alle Möglichkeiten ausloten. So etwa nach Grundstücke für Container oder Gebäude im Eigentum der Gemeinde, die für Unterbringung geeignet sind. Beschlagnahmung sei der allerletzte Weg, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, den Asylbewerbern ein Dach über dem Kopf zu bieten.

Da aber Pörnbach selbst bei einem Zustandekommen des Toerring-Mietvertrages mit vier Unterbringunsplätzen im Rückstand bleibt, dürfte spannend werden, wie sich Gemeinde und Kreisbehörde einigen werden. Bis dahin könnte allerdings schon eine Drei-Prozent-Quote gelten und die Differenz entsprechend vergrößern. Und dabei ist gegenwärtig von und der Verpflichtung der Gemeinden, anerkannte Asylanten innerhalb der Gemeinde Wohnraum zur Verfügung stellen zu müssen noch nicht einmal die Rede. Ganz abgesehen von dem in der Regel darauf folgenden Familiennachzug.
 

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