Puch hat sein viertes Denkmal
(Puch, rt)Der Stallstadel in Puch (rechtes Gebäude) ist zusammen mit dem Haupthaus das vierte Denkmal in dem Pörnbacher Ortsteil.
Weiterhin gegen die Eintragung in die Bayerische Denkmalliste von Teilen eines ehemaligen Bauerhofes, der im Pörnbacher Ortsteil Puch am Bergring 23 steht, hat sich der örtliche Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen. Das Gremium befürchtet nämlich eine dauerhafte Bauruine mitten im Ort. Doch ändert das nichts an der Tatsache, dass die betroffenen Gebäudeteile bereits Denkmal sind.
Wie es in den Sitzungsunterlagen hieß, habe sich mit einem Schreiben vom 06. März des vergangenen Jahres „ein Dritter“ an das Landratsamt Pfaffenhofen gewandt mit der Bitte, „das Wohnhaus Bergring 23 auf seine Denkmaleigenschaft zu prüfen.“ Nach zwei Ortsterminen kam der Gemeinderat nun zu dem Schluss, dass der Dreiseithof wirtschaftlich nicht saniert werden kann. Die Räte befürchten, dass das Gebäude deshalb langfristig verfallen wird. Im Ort, so die Aussage eines Rates, wolle man keine Bauruinen.
Dem gegenüber steht jedoch die Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. In der Fachbehörde des Freistaats ist man nämlich der Meinung, dass der ehemalige Bauernhof mit Wohnhaus und Stallstadel „geschichtliche und volkskundliche Bedeutung“ besitzt. Daher erfülle er die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes. Darin ist unter den Begriffsbestimmungen unter anderem definiert, dass Denkmäler von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit sind, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Im Falle des Pucher Dreiseithofes sei dessen Erhaltung wegen des öffentliche beziehungsweise allgemeinen Interesse erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit. In der Denkmalliste eingetragen sind das Wohnhaus des Dreiseithofes als giebelständiger, eingeschossiger Satteldachbau mit Kniestock und Putzgliederung aus dem Jahr 1911 und der südliche Stallstadel aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Da die Eintragung in die Denkmalliste durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde erfolgen muss, erhielt sie eine dementsprechende Mitteilung, der nach sie „sachliche Ergänzungen oder Korrekturen“ dem Landesamt mitteilen kann. Die Anhörung dient der nach dem Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde Pörnbach. Diese hat sich allerdings einstimmig dazu entschlossen, das “Benehmen nicht herzustellen.“
Diese Entscheidung hat jedoch wenig Einfluss auf die bereits festgelegte Denkmaleigenschaft. Aus dem Landesamt für Denkmalpflege heißt es: „ Der Besitzer eines Denkmals ist verpflichtet, sein Denkmal zu erhalten, dazu gibt es von unser Seite aus auch Fördermittel.“
Wohnhaus und Stallstadel am Bergring sind nun das vierte Denkmal in Puch neben der Katholischen Expositurkirche St. Martin, der Loretokapelle und dem früheren Pfarrhaus.
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