Keine Winterpauschale für Hopfenhalle
(Nandlstadt, sia)
Der Marktrat hat eine neue Entgeldsatzung für die Hopfenhalle beschlossen. Die Frage war nur, ob im Winter wegen anfallender Heizkosten eine Winterpauschale erhoben werden soll. Mit knapper Mehrheit sprachen sich die Räte gegen eine Sommer- und Winterpauschale aus. Für örtliche Vereine wird die Miete jetzt sogar günstiger.
Viel Geld hat der Markt in der vergangenen Zeit in seine Hopfenhalle gesteckt. Jetzt soll sich auch genutzt werden. Am vergangenen Donnerstag wurde nun eine neue Entgeldsatzung erlassen. Nach der neuen Regelung können ortsansässige Vereine die Halle für Veranstaltungen die Eintritt kosten weiterhin mieten. Sie zahlen dann nur noch 200 Euro plus anfallender Nebenkosten. Momentan wurden 500 Euro plus Nebenkosten bezahlt. Kostet eine Veranstaltung keinen Eintritt, muss auch wie bisher keine Miete bezahlt werden, nur die Nebenkosten. Das gilt auch für Flohmärkte, bei den Standgebühren erhoben werden, hier werden 100 Euro Miete plus Nebenkosten fällig. Von einer Miete befreit sind gemeindliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Wenn dagegen ein „Nichtnandlstädter“ die Hopfenhalle mieten möchte zahlt er 600 Euro und bei privaten Feiern will der Markt je nach Umfang selbst entscheiden. Bei der Abstimmung war es dann knapp: Elf Markträte waren dafür, die Nebenkosten das ganze Jahr über gleich zu berechnen und neun wollten die Einführung einer Sommer- und Winterpauschale. Damit bleibt die Nebenkostenabrechnung wie bisher. Im Anschluss wurde die neue Entgeldsatzung einstimmig angenommen.
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