Mehrfamilienhaus nicht genehmigt
(Pfaffenhofen, wk)
Foto: wk-Archiv
In der Sitzung des städtischen Bauausschusses waren sich eigentlich fast alle Sitzungsteilnehmer einig, einen Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus abzulehnen, bis auf zwei Mitglieder der CSU-Fraktion. Alle anderen Tagesordnungspunkte wurden einstimmig behandelt, wie die Anhörung der Stadt zur Planung in Hettenshausen, Auslegungsbeschluss eines Bebauungsplans und die Behandlung von Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Ilmbogen“.
Der Antrag einer Baufirma zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Riegelstraße wurde, bis auf zwei Gegenstimmen, vom Gremium auf Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, da das geplante Gebäude zwar nach der Art, aber nicht nach dem Maß der Nutzung in die Nachbarschaft passt; außerdem hält der Bau nicht die Wandhöhen der Umgebungsbebauung ein und überschreitet die Grundfläche der Nachbargebäude. Zudem wurde bemängelt, dass die Freifläche auf dem Grundstück zu gering sei und die Gefahr städtebaulicher Spannung in Form einer Verdichtung des Gebietes zu befürchten sei.
Vollkommen unproblematisch war die Anfrage der Nachbargemeinde Hettenshausen, die bei ihrer Planung einer Einbeziehungssatzung Münchener Straße die offizielle Äußerung der Stadt erbat. Beim städtischen Bebauungsplan „Nördlich Radlberg“ stimmten die Ausschussmitglieder dafür, den Plan öffentlich einen Monat auszulegen und die Bürger und Träger öffentlicher Belange anzuhören. Dieser B-Plan sieht statt der ursprünglichen Grenze von 200 m² Grundstücksfläche pro Wohneinheit eine neue Grenze von 150 m² vor, damit auch Dachgeschosse ausgebaut werden können. Dadurch werde der Charakter des Gebietes mit Ein- und Zweifamilienhäusern nicht gestört, aber es sollen max. fünf Wohneinheiten je Gebäude zulässig sein. Eine erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität und des Verkehrsablaufs wird dadurch nicht befürchtet.
Bei der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Ilmbogen“ mit Planung von maximal viergeschossigen Wohnbauten am südlichen Rand des künftigen Bürgerparks gingen verschiedene Anregungen von Behörden und eine umfangreiche private Äußerung ein, wobei die privaten Argumente nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes nicht nachvollzogen werden konnten. Der Nachbar hatte Befürchtungen, dass sein Grundstück durch die Bebauung durch Kfz-Lärm, Tiefgaragenzufahrt, Grundwasser und bei Hochwasser beeinträchtigt werden könnte - beim letzten Hochwasser hatte er eine ganze Nacht damit verbracht, den Pegelstand der Ilm zu überwachen – zum Glück umsonst. Dem Vorschlag, die Stellplätze zu verlegen, wurde dagegen gefolgt. Die Anregungen der beteiligten Behörden wurden teilweise zur Kenntnis genommen oder eingearbeitet.
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