Untertauchen verboten
(Reichertshofen, rt)
Immer mehr Sonnenhungrige zieht es bei hochsommerlichen Temperaturen ins Feilenmoos oder an den Heideweiher zum Baden und um dort Erholung zu finden. Bereits vor über einem Jahrzehnt wurden von der Gemeinde Reichertshofen deshalb Verhaltensregeln formuliert, die von den Badegästen im Interesse ihrer Mitmenschen und der Natur einzuhalten sind.
Die Naturschutzfachleute der Kreisbehörde appellierten heute bereits per Pressemitteilung zur „Konfliktvermeidung“ an die Erholungssuchenden, sich in dem Freizeitgelände so zu verhalten, dass die anderen Menschen und die Natur möglichst wenig gestört werden und was zunächst nach einer langen Liste mit Verboten aussehe, solle einfach ein konfliktfreies Baden im Einklang mit der Natur und den vielen Badegästen ermöglichen.
Demnach gilt für das Erholungsgebiet Feilenmoos - und auch für das Freizeitgelände am Heideweiher – unter anderem bereits bei der Anfahrt die absoluten Halteverbote zu beachten und insbesondere die Rettungswege freizuhalten. Wo mit Hinweisschilder dies besonders markiert ist, dürfen Windsurfgeräte, Segelboote und Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft gefahren werden. Vom Landratsamt als „Unsitte“ bezeichnet, die in letzter Zeit immer mehr Verbreitung finde, sei das Fahren mit Modellbooten, die mit Verbrennungsmotoren angetriebenen werden. Die Kreisbehörde weist deshalb darauf hin, dass diese Art der Freizeitbeschäftigung nicht erlaubt sei. Ferner brauche eine Genehmigung, wer in den Seen mit einem Atemgerät taucht.
Neben Geisenfeld, Manching und Ernsgaden hat auch Reichertshofen Verordnungen über das Verhalten an den Badeweihern erlassen. Speziell in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September gilt für die Areale der hiesigen Marktgemeinde beispielsweise, dass es dort nicht gestatten ist, Hunde frei laufen zu lassen. Auch das Zelten sowie das Aufstellen von Wohnwagen sind verboten, ebenso ein Lagerfeuer außerhalb der hierfür besonders ausgewiesenen Plätze anzuzünden. Außerdem ist es untersagt, andere Badegäste unterzutauchen, mit ansteckenden Krankheiten zu baden oder Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, wegzuwerfen, liegen zu lassen oder ins Wasser zu bringen. Jegliche Wäsche und das Einbringen von Reinigungsmitteln in das Gewässer überhaupt ist ebenfalls untersagt.
Wer sich nicht an die gemeindlichen Vorschriften hält, begeht unter Umständen Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bis zu 500 Euro belegt werden können.
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