Kläranlage: Endgültiges Gutachten bis Anfang Juli
(Wolnzach, hr)Schon seit Herbst 2013 beschäftigt der Wolnzacher Kläranlagenneubau die Anwälte. Dieses Jahr soll das Verfahren um den Baumangel nun einen entscheidenden Schritt vorankommen. Bis zum 1. Juli hat das Landgericht in Ingolstadt den bestellten Sachverständigen Zeit gegeben ihre Bewertung des Sanierungsvorschlags einzureichen.
Im Ergebnis kamen auch die gerichtlich bestellten Gutachter zum gleichen Urteil: Es liegt ein Planungsfehler vor. Das zumindest war die Einschätzung des Gutachtens. Allerdings war es damit noch lange nicht getan, denn es galt auch einen möglichen Sanierungsvorschlag von der Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß zu prüfen. „Uns geht es dabei um die Dauerhaftigkeit und um die Leistungsfähigkeit“, erläuterte Bürgermeister Jens Machold.
Und gerade in diesem Punkt gab es noch erheblichen Klärungsbedarf. Nicht nur alle Verfahrensbeteiligten hatten in diesem Bezug noch weitere Fragen an die Gutachter gerichtet, auch der eingereichte Sanierungsvorschlag wurde nochmal überarbeitet. Viel Arbeit für die Sachverständigen, die nun aber bis zum 1. Juli abgeschlossen sein muss. Diese Frist wurde ihnen vom Landgericht gesetzt, dann soll auch schnellstmöglich ein Termin für die Anhörung, in der die Ergebnisse des Gutachtens diskutiert werden sollen, gefunden werden.
Wie es dann genau weitergehen wird, ob die beiden Becken neugebaut werden müssen, oder ob man sie sanieren kann, das wird sich dann in der Folge klären. „Wir werden natürlich nach dem Erörterungstermin nochmal sprechen, auch wegen einer gütlichen Einigung“, so der Rathauschef weiter. Sollte diese aber nicht möglich sein, dann wird man aus dem gerichtlichen Beweisverfahren in ein Hauptsacheverfahren eintreten und den Klageweg beschreiten.
Zwar gibt es wasserrechtlich derzeit, vor allem weil der Maschinenteil der neuen Kläranlage mittels einer Freispiegel Leitung in Betrieb genommen werden konnte, keine Probleme mehr, dennoch im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Orts ist die neue Anlage von zentraler Bedeutung, gerade was die Ausweisung neuer Baugebiete anbelangt.
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