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Erneuerung von wasserrechtlichen Genehmigungen

(Au/Hallertau, sia)

 

Ende 2015 laufen die wasserrechtlichen Genehmigungen für verschiedene Einleitungen in öffentliche Gewässer ab und müssen für die nächsten 20 Jahre verlängert werden. Machen müssen wir es auf alle Fälle, so der Bürgermeister. Zur Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen wird das Ingenieurbüro Dippold und Gerold beauftragt.


Für die Einleitung von Oberflächenwasser aus reinen Regenwasserkanälen (z. B. in den Leiterdorfer Bach im Bereich der Gabelsbergerstraße, in die Abens im Bereich des Maria-Hilf-Weges) ist die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Die Einleitungen sind dem Wasserwirtschaftsamt München bekannt und sind für eine weitere Genehmigung, die von Seiten des Landratsamts Freising erfolgt, genau zu beschreiben. Dabei müssen exakte Pläne des Einleitungsgebietes und der Einleitungsmenge bei normalen und größeren Regenereignissen ausgearbeitet werden. Hierzu ist eine Betreuung durch ein Ingenieurbüro zwingend erforderlich.


Ebenso muss die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage in die Abens und die Einleitungen aus den Entlastungsbauwerken (Stauraumkanal Freisinger Straße, Regenüberlaufbecken Mainburger Straße, Regenüberlaufbecken Abenswiese, Regenüberlaufbecken Färbergraben, Entlastungsbauwerk Untere Hauptstraße und Schießstattstraße) erneuert werden. Auch hierzu müssen umfangreiche Unterlagen ausgearbeitet und vorgelegt werden. Zweckmäßig hierfür erscheint dem Markt Au die Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dippold und Gerold, da es den Markträten bekannt sei und stets sehr gute Zusammenarbeit herrschte. Nachdem bereits ein Angebot des Büros mit voraussichtlich 21. 303,98 Euro Honorar vorliegt, erging ein einstimmiger Beschluss, die Maßnahmen möglichst bald anzugehen.
 

 

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