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Verbesserungen beim "Meister-Bafög"

(Mainburg/Kelheim, hal)

 

Berufliche Weiterbildung wird immer mehr zu einer Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Das AFBG, das sogenannte Meisterbafög, fördert die Qualifizierung und den Aufstieg in der beruflichen Bildung etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Fachkrankenpfleger, Betriebswirt oder vergleichbaren Qualifikationen in Vollzeit, Teilzeit oder auch in Fernlehrgängen.

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren dieser oft zeit– und kostenintensiven Fortbildungen werden in der Regel zu einem Drittel als Zuschuss und zu zwei Dritteln als KfW-Darlehen gewährt. Gute Prüfungsergebnisse werden nochmals extra honoriert, z. B. mit dem Meisterbonus von 1.000 € und dem Erlass von 25 % des in Anspruch genommenen KfW-Darlehens.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Unterhaltsbeitrag unter Berücksichtigung der Familiensituation des Antragstellers beantragt werden. Um die Weiterbildungsneigung zu steigern, sind die Einkommens- und Vermögensgrenzen relativ großzügig gehalten. So darf zum Beispiel der Antragsteller über ein Vermögen von 35.800 € verfügen, ein angemessenes selbstgenutztes Einfamilienhaus bleibt anrechnungsfrei.

Berufliche Weiterbildung im Landkreis Kelheim ist ein erfreuliches Thema. Die Fortbildungsbereitschaft ist hoch, der qualifizierte Fachkräftepool stützt und fördert die heimische Wirtschaft. So haben sich in den letzten Jahren die Fallzahlen am Landratsamt Kelheim nach dem Meister-Bafög stetig nach oben entwickelt und liegen zur Zeit bei 370 Anträgen pro Jahr, so viele wie noch nie. Damit qualifizieren sich im Rahmen des AFBG etwa 40 % aller Berufsanfänger aus dem dualen System und den Berufsfachschulen in der Regel nach ein bis zwei Berufsjahren im Landkreis Kelheim weiter.

Im Haushaltsjahr 2014 wurden dafür rund 630.000 € an Zuschuss ausbezahlt. Am 01.01.2015 ist das 25. BAföGÄndG (Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) in Kraft getreten. Damit verbessert sich parallel zum BAföG auch die Unterhaltsförderung nach dem Meister-Bafög zum 01.08.2016. So erhöht sich z. B. der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen von 697 € auf 760 € um rund 9 %, die Einkommensfreibeträge erhöhen sich ebenfalls.

Bei Fragen rund um das Meisterbafög geben Lydia Schmitz und Maria Deufel als zuständige Sachbearbeiterinnen am Landratsamt Kelheim unter der Tel.Nr. 09441/207-364 gerne Auskunft. Informationen zum Meisterbafög finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter dem Oberbegriff Dienstleistungen von A-Z/Aufstiegsfortbildungsförderung. Antragsformulare können online abgerufen werden.

Einen Überblick über regionale berufliche Weiterbildungsangebote gibt das berufliche Weiterbildungsportal des Landkreises Kelheim unter kelheim.bildungsportal-bayern.info.

 

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