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Kommentare

Kommentar von doglady 33 |

Sowas im Gemeinderat.
Da wird mir Angst und Bange was der Herr Kellner da ablässt.

Kommentar von Semmel |

Andreas Kellner und sein Tierschutzkonzept
Andreas Kellner ist frei von Sachkenntnis. Sein persönliches "Tierschutzkonzept" (Tiere einschläfern nach 4 Wochen Tierheim) wäre jedenfalls rechtswidrig. Vielleicht hätte er sich schlau machen sollen über die Rechtslage. Die ist eindeutig: "Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt." Gerne würde ich das Gericht sehen, das einen Aufenthalt länger als 4 Wochen als "vernünftigen Grund" sieht, ein Wirbeltier einzuschläfern. Falls Herr Kellner es noch immer nicht verstanden hat: "Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar."

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