(K)ein Herz für Tiere?
(Rudelzhausen, cg)
Einer der Hauptpunkte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Rudelzhausen war der umstrittene Investitionszuschuss für ein neues Tierheim im Landkreis Freising, genauer gesagt in Neufahrn. Es sind 24 Gemeinden, die das betrifft, und die das Thema noch einmal diskutieren sollen.
Bürgermeister Konrad Schikaneder erläuterte die Vorgeschichte: Bereits seit Jahren ist eine Auffangstation für Fundtiere im Landkreis Freising ein wichtiges Thema. Von 72 bayrischen Landkreisen haben nur 2 kein eigenes Tierheim, darunter ist Freising.
Der Tierschutzverein hat deshalb ein großes Interesse, zusammen mit den Gemeinden ein ausreichend großes Tierheim zu bauen und würde die Trägerschaft übernehmen. Es ist bereits eine Planung aufgestellt, die Kosten würden sich auf 1,4 Mill. belaufen, die Fertigstellung könnte bis 2016/17 vollzogen sein.
Die betroffenen Bürgermeister hatten sich im Nov.14 zu einer Besprechung getroffen, auf der ein Investitionszuschuss pro Einwohner/Gemeinde von 90ct vorgeschlagen wurde. Nach einiger Ablehnung, und weil einige Gemeinden wie auch Rudelzhausen schon in anderweitigen Tierschutzorganisationen beteiligt sind, schlug Bürgermeister Schikaneder, der auch Kreisvorsitzender des Gemeindetages ist, seinen Kollegen einen Kompromiss vor: diejenigen Gemeinden, die schon Fundtiervereinbarungen hätten, sollten nur 50ct pro Einwohner zahlen. 12 der Gemeinden waren dafür, 12 dagegen.
Diesen Vorschlag mussten die Gemeinderäte also diskutieren, wobei sich schnell ein Tenor der Ablehnung zeigte. 50ct pro Einwohner bedeute 1200 € im Jahr und das auf 20 Jahre gerechnet. Das war einigen Gemeinderäten zu viel, vor allem, weil man ja schon eine Fundtiervereinbarung mit dem Tierschutzverein Hallertau habe, der eine kleine Auffangsstelle in Seysdorf habe. Auch die hat in den letzten Jahren nicht unerhebliche Kosten verursacht, zwischen 2400€ und 5000€ pro Jahr, je nach aufgefundenen Tieren. Allerdings ist hierbei das Problem, dass der Tierschutzverein in Au nur Katzen aufnehmen darf, Hunde müssen an private Pflegestellen abgegeben werden, was auch nicht immer 100%ig gewährleistet ist.
Bürgermeister Schikaneder plädierte dafür, beide Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die 1200€ jährlich müssten einem die Tiere schon wert sein. Falls einmal eine größere Anzahl an Tieren beschlagnahmt werden müsste, bräuchte man auch hierfür Kapazitäten.
Mittlerweile verschärfte sich der Ton im Gemeinderat, das neue Tierheim "sei zu weit weg", "zu teuer", man solle lieber die Kooperation mit Au und dem Tierschutzverein Hallertau beibehalten. Bürgermeister Schikaneder nannte es "traurig, dass uns der Tierschutz keine 1200€ jährlich wert ist", was wiederum die Gemeinderäte aufregte, die meinten, man solle aufs Geld schauen. Andreas Kellner verkündete direkt, er würde dagegen stimmen, auch weil er ein anderes Tierschutzkonzept befürworte, "wer länger als 4 Wochen im Tierheim ist, gehört eingeschläfert". Nachdem absehbar wurde, dass wohl eine Ablehnung bei einer Abstimmung herauskäme, wurde die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung verschoben, auch um Einblick in die Baupläne zu erhalten.
Kommentare
Kommentar von doglady 33 |
Da wird mir Angst und Bange was der Herr Kellner da ablässt.
Kommentar von Semmel |
Andreas Kellner ist frei von Sachkenntnis. Sein persönliches "Tierschutzkonzept" (Tiere einschläfern nach 4 Wochen Tierheim) wäre jedenfalls rechtswidrig. Vielleicht hätte er sich schlau machen sollen über die Rechtslage. Die ist eindeutig: "Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt." Gerne würde ich das Gericht sehen, das einen Aufenthalt länger als 4 Wochen als "vernünftigen Grund" sieht, ein Wirbeltier einzuschläfern. Falls Herr Kellner es noch immer nicht verstanden hat: "Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar."
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