Fallensteller in Pörnbach? - Staatsanwaltschaft sieht Verdachtsmomente
Wurde dem früheren Bauhofmitarbeiter von Pörnbach eine Falle gestellt? Mit dieser Frage wird sich jetzt die Staatsanwaltschaft befassen, nachdem bei der heutigen Verhandlung am Amtsgericht deutlich wurde, dass im Ermittlungsverfahren offenbar so gut wie keine den Angeklagten entlastenden Aspekte berücksichtigt worden waren und sich nun der Verdacht erhärtet, dass ihm womöglich übel mitgespielt wurde.
Überraschend endete das heutige Gerichtsverfahren: Nach einer etwas mehr als einstündigen Sitzung vertagte der Richter am Pfaffenhofener Amtsgericht die Verhandlung, weil nun Verdachtsmomente im Raum stehen, wonach der frühere Bauhofchef von Pörnbach hereingelegt worden sein könnte. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen und wird Ermittlungen aufnehmen, wer ein Interesse daran gehabt haben könnte, den Bauhofchef kaltzustellen.
Bei der Verhandlung am heutigen Vormittag im Amtsgericht Pfaffenhofen wollte Rechtsanwalt Wolfgang Weiss einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen. Dem Ex-Mitarbeiter der Gemeinde Pörnbach wird Unterschlagung vorgeworfen; den Strafbefehl über 6 300 Euro hat er nicht angenommen, weil er sich unschuldig sieht. Den Vorwurf, eine gemeindeeigene Traktoren-Wasserpumpe im Wert von rund 673 Euro für eigene Zwecke verwendet und damit unterschlagen zu haben, will er nicht auf sich sitzen lassen; deshalb legte er gegen den bereits erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen zu je 70 Euro Einspruch ein. Demnach wäre er vorbestraft gewesen.
Weiss artikulierte während der Verhandlung mehrmals sein Unverständnis darüber, dass im Ermittlungsverfahren offenbar so gut wie keine seinen Mandanten entlastenden Aspekte berücksichtigt worden waren.
Offenbar spielen drei Wasserpumpen eine Rolle. Darunter jene, welche sich im Besitz des Angeklagten befindet und baugleich ist mit jener, die der Gemeinde gehört, aber scheinbar niemals ausgetauscht wurde. Dieser Austausch aber wurde dem Ex-Bauhofchef unterstellt. Verwirrend ist ebenfalls, dass nach erfolgten Prüfungen durch die Gemeinde an einer Wasserpumpe manipuliert worden sein soll und nach einem Einbruch in den Pörnbacher Bauhof dort plötzlich eine andere Wasserpumpe zu finden war. Sein Mandant habe für den entsprechenden Zeitpunkt ein lückenloses Alibi, wonach er nicht der Einbrechende gewesen sein könne, argumetierte der Anwalt. Im Traktor des Beschuldigten sei jedenfalls bis heute die Original-Wasserpumpe eingebaut, die bereits seit dem Zeitpunkt des Erwerbs darin verbaut ist, machten der Angeklagte und sein Verteidiger deutlich.
Weiss bemängelte überdies, dass nach einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten wirklich alles durchsucht worden wäre - nur der Traktor, in dem die besagte Wasserpumpe eingebaut worden sein sollte, war nicht beachtet worden. Der Anwalt spekulierte im Laufe der Verhandlung darüber, dass da "irgendjemand sein muss", der ein Interesse daran habe, dass auf seinen Mandanten "ein Schatten fällt."
Der Angeklagte selbst sprach nach Aufforderung durch die Staatsanwältin von "vielen Neidern" die er sich vorstellen könne. Angefangen mit Problemen habe es, als bekannt wurde, dass Pörnbach einen hauptamtlichen Bürgermeister bekäme, nachdem der bisherige Bürgermeister nach dem Ende der vergangenen Wahlperiode sein Amt nicht mehr fortführen wollte. Vielen Leuten sei er als Bauhofchef wohl auch "auf die Füße getreten", als er wegen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren vor Ort die Kontrollfunktion ausüben musste.
Offenbar gibt es nun auch einen konkreten Verdacht, wer für die diversen Manipulationen in Frage kommen könnte; jedoch wurde dieser in der öffentlichen Sitzung nicht ausgesprochen. Die Verhandlung ist deshalb vom Richter vertagt worden, um der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen einzuräumen.
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