Biogasanlage Eschelbach: Leistungssteigerung mit weniger Material?
Erneuerbare Energien sind derzeit in aller Munde. Doch auch wenn sie sauberen Strom liefern, so können sie doch für Diskussionsbedarf sorgen. In Eschelbach wurde so der Antrag der Familie Höckmeier durchaus kritisch gesehen. Auch im Bauausschuss stieß der Vorstoß nicht auf ungeteilte Gegenliebe.
Erneuerbare Energien sind wichtig, vor allem vor dem Hintergrund, dass man den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen hat, dennoch gibt es Bedenken, was die Biogasanlage in Eschelbach betrifft. Im Bebauungsplan steht eine Leistung von 0,68 Megawatt. Diese soll nun erhöht werden, dennoch wird, nach dem Worten von Planer Seewald, nicht mehr Strom eingespeist werden.
Es geht darum die beiden Blockheizkraftwerke, die derzeit gedrosselt arbeiten, in ihrer Leistung zu erhöhen, so dass der Strom für die Anlage selbst auch erzeugt werden könnte und aber gleichzeitig nicht mehr als 0,68 Megawatt ins Netz eingespeist werden. Dies erläuterte der Planer und zitierte dabei auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Er unterschied dabei, den Strom, den die Anlage produziert, und den der letztlich ins Netz eingespeist werden soll. Nach seinen Ausführungen sollen beide BHKWs rund 0,75 Megawatt produzieren, wobei die Differenz dessen was im Bebauungsplan steht, zum Betrieb der Anlage hergenommen werden sollte.
„In Eschelbach selbst wird dies durchaus sehr kritisch gesehen“, erläuterte Gemeinderat Josef Brummer(CSU). Vor allem die Leistungssteigerung um rund 15% könne man dort ohne den Einsatz von mehr Inhaltsstoffen kaum glauben. Die Befürchtung in dem kleinen Dorf sind also klar, dass nämlich bei einer Steigerung des Ausstoßes auch gleichzeitig die Fahrten durch Eschelbach selbst steigen werden.
Dies jedoch wurde vom Planer verneint. „Man komme bei einer Steigerung der Leistung letztlich sogar mit weniger aus“, so Seewald. Er begründete dies damit, dass beide Blockheizkraftwerke derzeit nicht mit der Normdrehzahl laufen. „Wenn diese nun nicht mehr gedrosselt arbeiten, so kann die Menge des Stroms erhöht werden, ohne mehrMaterial zu brauchen.“
Da es sich um einen Änderung nach dem Immissionsschutzgesetz handelt, ist aber hier letztlich nicht die Gemeinde Wolnzach, sondern das Landratsamt Pfaffenhofen gefragt. „Wir hatten so einen Antrag bislang noch nicht“, erläuterte Alexandra Schönauer, die für den Immissionsschutz zuständig ist.
So konnte sie derzeit auch noch keine Aussage treffen, wie man sich dort entscheiden werde. Die zentrale Frage ist, braucht man aufgrund der beantragten Leistungssteigerung und der baulichen Veränderungen – hier spricht man von einem neuen Gärrestbehälter, einer Misthalle und einer Einwallung mittels Spundwänden – eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Diese Frage konnte Alexandra Schönauer nicht beantworten. „Wir werden die Unterlagen prüfen auch im Hinblick auf die angesprochene Rechtsprechung.“
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.