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Geplanter Flutpolder bei Münchsmünster

Der Freistaat Bayern wird die Planung für den Donau-Flutwasserpolder in der Katzau bei Münchsmünster weiter verfolgen. Diese Mitteilung erhielt kürzlich Landrat Martin Wolf vom Bayerischen Umweltministerium.

„In den kommenden Wochen wird daher das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt die sogenannte vorläufige Sicherung der Flächen beim Landratsamt beantragen“, teilte Dr. Marcel Huber, bis vor kurzem noch Umweltminister, dem Landrat mit. Um insbesondere den Sorgen der durch den Bau von Flutpoldern betroffenen Bürger nachzukommen, wird das Ministerium in einem ersten Schritt mit detaillierten Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse beginnen. „Die Untersuchungen sind unter anderem Grundlage für ein anschließend durchzuführenden Raumordnungsverfahren“, so der Minister.

Für den Polder Katzau bedeutet dies konkret eine Vertiefung und Aktualisierung der Untersuchungen, insbesondere die Beauftragung eines Grundwassermodells. Die Machbarkeitsstudie mit positiver landesplanerischen Beurteilung aus dem Jahr 2006 liegt bereits vor.

Gestartet werde außerdem in Münchsmünster und an 4 weiteren Poldern ein „Hochwasserdialog vor Ort“. Die Informationen und Anregungen der Bürger aus der Veranstaltungsreihe werden „vollumfänglich in die Untersuchungen einfließen“, teilte das Ministerium weiter mit. „Durch den Bau von Flutpoldern dürfte es zu keiner Verschlechterung für Dritte kommen“, so der Minister. Er bittet alle Donauanlieger um Unterstützung bei der weiteren Umsetzung des bayernweiten Hochwasserschutzkonzepts.

Der Minister begründet die weiteren Planungen mit den Erfahrungen des Jahres 2013. Es sei wichtig, Vorsorge zu treffen und den Hochwasserschutz weiter zu verbessern. Gesteuerte Flutpolder seien ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts und würden dazu beitragen, Hochwasserereignisse beherrschbar zu machen und damit große Schäden und menschliches Leid zu verhindern.

„Wir nehmen den Minister beim Wort. Nur wenn das noch zu rechnende Grundwassermodell eindeutig belegt, dass es zu keinen Beeinträchtigungen für Dritte kommt, darf weiter geplant werden“, kommentiert Landrat Martin Wolf den Brief des Ministers. Neben den Privatanwesen müsse dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grundwasser sensiblen Industrieanlagen gelegt werden.
 

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