Hilferuf aus dem Kindergarten
Kindergartenleiterin Beate Schwarz braucht dringend weiteres Personal um den bisherigen Kindergartenbetrieb aufrecht zu halten.
Es sieht gerade nicht gut aus im Reichertshofener Kindergarten St. Margaretha: Das Personal ist seit einigen Tagen deutlich reduziert und es ist nicht abzusehen, dass in absehbarer Zeit geeigneter Ersatz kommt. Kindergartenleiterin Beate Schwarz befürchtet nun, dass deshalb bald auch staatliche Zuschüsse wegfallen könnten, was naturgemäß weitere Probleme aufwerfen würde. Schwarz sucht jetzt schier verzweifelt nach Ersatzkräften.
Drei Stellen sind derzeit vakant in der kirchlichen Einrichtung. Eine Erzieherin hat ihre Vollzeitstelle wegen ihrer jüngst erkannten Schwangerschaft erst gar nicht angetreten. Bei einer weiteren Erzieherin in Teilzeit und einer Kinderpflegerin, beide aus dem Stammpersonal stammend, wurde ebenfalls die Schwangerschaft festgestellt.
Das Problem dabei ist, dass bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft von Beschäftigten, die Umgang mit Kindern haben, der Arbeitgeber - in diesem Fall die katholische Kirche - nach den gesetzlichen Vorgaben zum Mutterschutz rechtzeitig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, um Gefahren abzuschätzen und rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss unter bestimmten Umständen sofort nachdem ihm der Schwangerschaft bekannt wird, gegenüber der Mitarbeiterin ein Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen und steht somit von heute auf morgen ohne die betreffende Mitarbeiterin da.
Gefahr durch Virus
Damit soll unter anderem einer Infektion mit dem Cytomegalie-Virus vorgebeugt werden. Mit diesem Virus, der zur Gruppe der Herpesviren zählt, infizieren sich unbemerkt im Laufe ihres Lebens viele Menschen. Einmal erworben, bleibt der Erreger im Körper und kann damit zur Gefahr für den Betroffenen selbst oder auch andere Menschen werden: bei einer Immunschwäche etwa oder in der Schwangerschaft.
"Wir haben im September Kinder aufgenommen, die noch nicht drei alt sind", so Schwarz. Die Folgen erläutert Günter Groll vom Zentrum Kindertageseinrichtungen der Bischöflichen Finanzkammer des Bistums Augsburg: "Mit Kenntnis der Schwangerschaft werden grundsätzlich im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes die Kräfte vom Dienst freigestellt und unsere betriebsärztliche Betreuung aktiviert." Diese stelle den Immunstatus der Mitarbeiterin bezogen auf alle möglichen Gefahren fest. "Der Betriebsarzt legt dann nach den Untersuchungsergebnissen fest, ob das Beschäftigungsverbot aufrecht erhalten werden muss, oder ob die Kraft wieder in die Einrichtungen zurückkehren kann." Da es speziell gegen die Cytomegalie-Viren keine Impfung gebe, würden etwa 90 Prozent der schwangeren Mitarbeiterinnen nicht mehr eingesetzt, erläutert Groll. Bei der Betreuung von über dreijährigen Kindern wäre zwar eine Weiterbeschäftigung bis zum Mutterschutz grundsätzlich möglich, doch hat auch da der Arzt vorher noch ein Wörtchen mitzureden.
Schwarz muss nun irgendwie versuchen, an geeignetes Personal zu kommen. Was angesichts des besonders in dieser Fachrichtung leergefegten Arbeitsmarktes schwierig werden dürfte. "Die Diözese hat leider keine Springer", sagt Groll. "Wir hätten Stellen für Springer, die aber seit fast zwei Jahren nicht mehr zu besetzen sind." Somit müsse jeweils vor Ort – wie sonst bei allen anderen Personalangelegenheiten auch –nach Ersatz gesucht werden.
Zuschuss-Stopp befürchtet
Was die von Schwarz befürchteten Streichungen von Zuschüssen betrifft hat Groll ebenfalls keine wirklich guten Nachrichten: "Der Gesetzgeber sieht hier bei der Finanzierung durchaus Übergangsmöglichkeiten, doch diese sind eng bemessen." Das aber ändere nichts am Hauptproblem: "Der staatliche Zuschuss ist wichtig, aber es geht in erster Linie um die Betreuung der Kinder, darum ist hier immer sofortiger Handlungsbedarf gegeben, ab dem Zeitpunkt, wenn man sicher weiß, dass die Kräfte nicht mehr zurückkommen." Dann müsse man noch gleichen Tag mit der Personalsuche beginnen.
"Wenn letztlich kein Personal gefunden würde, müssten die Einrichtung beziehungsweise Teile der Einrichtung aus pädagogischen Gründen schließen oder weniger Öffnungszeiten anbieten." Dies jedoch gelte es, zu verhindern. Von Seiten der Diozöse allerdings ist keine Hilfe zu erwarten. "Wir stehen dem Personalmangel letztlich fast hilflos gegenüber, auch wenn wir über unsere Schulen und Fachakademien hier gezielt Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen ausbilden und unser Personal neben den Kommunen im Bereich der Kindertagesbetreuung am höchsten bezahlen."
Hilferuf
Der Kindergarten hat gegenwärtig bei vier Gruppen mit insgesamt 90 Kindern 14 Mitarbeiter in Teil- und Vollzeit. Schwarz sucht nun händeringend nach Ersatz für die ausgefallenen Mitarbeiterinnen. Wer Interesse hat, im Kindergarten St. Margaretha, sich für die freien Stellen zu bewerben, kann sich direkt per Telefon unter der Rufnummer 0 84 53 / 99 49 an die Kindergartenleiterin wenden.
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