Der Giebel muss weg-Landkreis missachtet Baustopp
Beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts München wegen des umstrittenen Giebels beim Umbau des Landratsamtes an der Nordseite des Bauteils B wurde nach langem Hin und Her ein Kompromiss gefunden, der von allen Seiten mitgetragen wird, vorbehaltlich endgültiger Planunterlagen. Das Gericht war mit der Vorsitzenden, Cornelia Dürig-Friedl, den Berufsrichtern Josef Beil, Wolfgang Lohhuber und den Laienrichtern Josef Lausch und Frau Metter erschienen.
Wie schon berichtet, klagt der Hauseigentümer des Hauses Hofberg 13 gegen die Baugenehmigung für den Bauteil B, weil der Giebel vor allem im Herbst und Winter die oberen Stockwerke seines Hauses beschatten und die Vermietbarkeit der Räume beeinträchtigen. In einer Eilentscheidung vom Januar dieses Jahres wurde vom Gericht bis zur endgültigen Klärung ein Baustopp verfügt. Sehr zur Überraschung des Gerichtes hatte das Landratsamt aber trotz Baustopp munter weiterbauen lassen, nur der obere Giebelteil ab Traufhöhe wurde nicht angerührt, der untere Bereich dagegen aber mit Grundierungsschicht und Fenstern ausgestattet sowie im Innenbereich fast fertig gestellt.
Richterin Cornelia Dürig-Fiegl mit Ehrenamtlichen Richtern (li hinten) u Bauamtsmitarbeiter
Richterin Dürig-Friedl war ungehalten darüber, mit welcher Ignoranz der Bau weiter geführt wurde, das sei ihr in ihrer langen Berufstätigkeit bisher nicht passiert. Der Kläger-Anwalt Patrick Bühring von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner warf dem Bauherren vor, doch kein windiger Bauträger, sondern das Landratsamt als Hüter der Baugesetze zu sein. Er geriet mit dem gegnerischen Anwalt André Schneeweiß aneinander, weil der den Tenor der Eilentscheidung anders interpretiert und die weiteren Bauarbeiten als richtig angesehen hatte. Anwalt Bühring forderte das Landratsamt zum sofortigen Baustopp auf, andernfalls werde er dies auf dem Klageweg erreichen. Die Richterin stellte klar, dass die Eilentscheidung den gesamten Giebel betroffen habe und nicht falsch zu interpretieren war. Außerdem warf der Klägeranwalt dem Landratsamt vor, im Verfahren immer nur Mails geschrieben zu haben, während seine Kanzlei Schriftsätze einreiche mit mehrfachen Kopien für alle Seiten. Das sei ein sehr schlechter Stil einer Verwaltung. Denn beim Termin verteilten Vertreter des Landratsamtes umfangreich ausgearbeitete Änderungsvorschläge, die einen Rückbau des Giebels ab Traufhöhe um 1,20 Meter vorsahen, um damit die Vorgaben der Abstandsflächen zu erreichen. Damit war wiederum der Kläger nicht einverstanden und die Richterin sah das ebenso.
Die Richterin erwartete nach ihrem Rundgang mit ihren Richterkollegen vom Landratsamt eine Entscheidung, wie von ihnen weiter verfahren werden sollte. Nach kurzer Beratung beider Seiten kam der Kompromissvorschlag, den Giebel abzubauen und statt eines Satteldaches soll ein Walmdach gebaut werden (ähnlich denen auf „Toskana“-Häusern), so dass keine Beschattung des Nachbarhauses mehr erfolgt. Dieser Kompromiss muss aber noch im Bauausschuss des Landkreises behandelt werden, der in der nächsten Woche tagt. Damit käme wieder der genehmigte Bauplan vom Juli 2013 zum Tragen. Diesem Kompromiss könnte sich der Kläger anschließen, doch dürfe die Dachneigung keine 45 Grad erreichen, Dachflächenfenster seien möglich, aber keine Gauben. First- und Trauhöhen können beibehalten werden. Aus baurechtlicher Sicht sahen die Vertreter des Landratsamtes keine Probleme und der Kläger soll vor der endgültigen Tektur noch einmal gehört werden. Der Klägervertreter forderte außerdem, dass sein Mandant von den angefallenen Kosten durch den Landkreis entlastet werde, dies werde geprüft, verlautete von den Landratsvertretern.
Landrat Martin Wolf, der der ganzen Verhandlung von Beginn an beigewohnt hatte, mischte sich während des ganzen Verfahrens nicht ein, war aber sehr angespannt und zeigte sich am Ende aber mit dem Kompromiss einverstanden, musste sich aber nach seinen Worten stark zurückhalten, um nicht einzugreifen. Der Gegenanwalt bescheinigte ihm uns gegenüber „persönliche Größe“, aber er habe eine schlechte Verwaltung.
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