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Bauinteressent wehrt sich

Gegen öffentliche Unterstellungen im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Innenbereichssatzung „Waal-Ost II“ wehrte sich der Bauinteressent aus Waal. Sein Grundstück war Anlass für die Änderung der Satzung, das dadurch zum Baugrundstück wurde, weil geplant war, dass sein Sohn dort bauen und somit im Ortsteil bleiben wollte. Er schilderte in seinem Brief an die Gemeinde den zeitlichen Ablauf der Planung.
Danach hatte sich die ganze Planungsphase, auch durch Einsprüche des Landratsamtes, erheblich verzögert. Sein Sohn wollte diese Zeit nicht abwarten und hat inzwischen ein Baugrundstück in Wolnzach gekauft, um dort zu bauen. In der letzten Gemeinderatssitzung war hochgekocht, dass der Bauinteressent nicht mehr selbst bauen wollte und der Verdacht aufgekommen, dass das Grundstück möglicherweise jetzt an Auswärtige verkauft würde und somit das Ziel, durch die Änderung der Innenbereichssatzung Einheimische im Ort zu halten, verfehlt würde. Der Bauinteressent betonte, dass dies nicht der Fall sein würde, da durch die Satzungsänderung dann eben seine zwei Enkel bauen könnten.
 

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