Kein Umbau des Heli-Landeplatzes Ilmtalklinik
Aufregung herrscht an vielen Krankenhäusern, die über Landeplätze für Rettungshubschrauber verfügen, so wie es einen auch an der Ilmtalklinik gibt. Schuld daran ist eine Verordnung der EU, wonach künftig strengere Regelungen für die Landeerlaubnis gelten sollen, die mitunter nicht erfüllt werden können oder hohe Investitionskosten erfordern.
In wenigen Monaten läuft deutschlandweit eine Übergangsfrist aus, nach der eine neue Betriebsvorschrift der EU unter anderem den Einsatz von Rettungshubschraubern regelt. Darin werden auch Mindestanforderungen an bestimmte Landeplätze definiert, die sich allerdings an älteren Baureihen der Helikopter orientieren, die hierzulande kaum mehr im Einsatz sind. Zur Folge hat dies dennoch, dass Abstandsflächen zu Gebäuden neu definiert sind und künftig auch eingehalten werden müssen. Eine Nachbesserung, soweit sie überhaupt möglich ist, um die EU-Vorgaben zu erfüllen, kann für betroffene Krankenhäuser teuer werden. Luftfahrtrechtlich gilt der Landeplatz an der Ilmtalklinik als Notlandeplatz. Im Gegensatz zum Ingolstädter Klinikum als so genanntes Versorgungskrankenhaus muss in Pfaffenhofen auch nicht zwingend ein regulärer Landeplatz vorhanden sein.
"Die Ilmtalklinik ist nicht von dieser EU-Verordnung betroffen", sagt deren Chef Marcel John und entschärft damit Befürchtungen in dieser Richtung. Denn der Umbau eines Helikopter-Landeplatzes kann mitunter ganz schön ins Geld gehen und belastet folglich den Klinikhaushalt.
Überdies werde die Ilmtalklinik nur in sehr seltenen Fällen angeflogen; vorwiegend werde der Landeplatz dann gebraucht, wenn es um Abtransporte von Patienten gehe, die aus medizinischen Gründen mit dem Hubschrauber in andere Kliniken verlegt werden müssten, erläutert John. Im Übrigen entspreche der Landeplatz den Sicherheitsvorschriften des Luftamtes Südbayern und sei mit allen dafür notwendigen Einrichtungen ausgestattet.
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