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Eine kleine Lehrstunde in Sachen Jura

Zum wiederholten Mal wurde in der vergangenen Sitzung über die Aventinstraße diskutiert. Dort sollen in Kürze zwei große Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Während sowohl das Landratsamt dies im Rahmen des §34 der Baugesetzbuch als möglich erachtete und die Wolnzacher Ablehnung durch die eigene Zustimmung ersetzte, wird im Gemeinderat immer noch über dieses Problem diskutiert. Höhepunkt der neuerlichen Auseinandersetzung die juristische Ausarbeitung von Gemeinderat Peter Rech.

Eigentlich, so könnte man es sagen, ist dieses Thema schon mehr als ausgiebig diskutiert worden. Über viele Sitzungen in der vergangenen Legislatur hinweg haben sowohl der Bauausschuss als auch der Gemeinderat über die Aventinstraße diskutiert. Auch das Thema Bebauungsplan stand immer wieder auf der Tagesordnung. Man erinnere sich beispielsweise an einen Ortstermin, an dem sich Alois Siegmund vehement für einen solchen einsetzte.

Doch das Landratsamt, sprich die für Wolnzach zuständige Baugenehmigungsbehörde, teilten die Bedenken die von den Anliegern, aber auch von den Gemeinderäten, nicht. Dort sah man gemäß §34 Baugesetzbuch die Einfügung in die Umgebung als gegeben und auch die Erschließung als gesichert, und erteilte dem Bauvorhaben im Rahmen einer Einzelgenehmigung die Zustimmung.

Neuerlich wurde nun von Gemeinderat Max Wallner seitens der BGW wieder ein Antrag eingebracht, der sich genau mit diesem Thema befasst. Er fordert, dass über das gesamte Gebiet eine Veränderungssperre gelegt werden solle, damit man einen Bebauungsplan erstellen kann. Zur Seite sprang ihm diesbezüglich auch Peter Rech, der auch gleich eine Ausarbeitung mit im Gepäck hatte.

Skepsis war, schon bevor dieser mit seinem Vortrag starten konnte, in vielen Gesichtern zu lesen. Ferdinand Schmidpeter brachte diese auf einen Punkt: „Man muss Volljurist sein, um Rechtsberatung leisten zu können“, so der angehende Jurist. Dieser Einwand hielt den Zahnmediziner nicht davon ab, zu diesen rechtlichen Fragen Stellung zu nehmen.  Sein Resümee: Die Erschließung ist dort nach §34 nicht gewährleistet. „Dieser Vortrag, in dem mehrfach aus dem §34 zitiert wurde, ist nicht ansatzweise richtig“, so Bürgermeister Jens Machold, der lange Jahre als Jurist tätig war, bevor er in Wolnzach zum Bürgermeister gewählt wurde. In diesem Zusammenhang sprach er auch von gefährlichem Halbwissen, welches dem Projekt mehr schade, als nütze. Letztlich konnte sich auch Ferdinand Schmidpeter ein Lachen, angesichts dessen, was dort gesagt wurde, nicht verkneifen.

Wie man nun auf rechtlich gesicherten Beinen argumentieren kann, das demonstriert, Bürgermeister Jens Machold nur wenig später. Es ging um den Bauantrag von Michael Lachermeier. Dieser plant auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu bauen, doch hier sieht die Verwaltung erhebliche Bedenken. „Wir erachten die Erschließung gleich aufgrund mehrerer Punkt als nicht gesichert“, führte der Bürgermeister aus und zeigte in diesem Zusammenhang auch gleich, welche Punkte grundsätzlich ausschlaggebend sind, um Bauvorhaben die Genehmigung zu verweigern.

Um nun wieder auf die Aventinstraße zurückzukommen: Natürlich ist dort die Situation alles andere als zufriedenstellend. So sollen nun in der folgenden Zeit einerseits Gespräche mit den Anwohnern geführt und ein neuer Versuch unternommen werden, einen Bebauungsplan zu erstellen. „Dies wird aber alleine schon aufgrund der baulichen Lage keine einfache Aufgabe“, so der Rathauschef, der diesbezüglich auch schon den ersten Kontakt zu Städteplanern gesucht hat.
 

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