Bittgesuche beschäftigen Landrat und Landtagsabgeordneten
Bernd Duschner, Vorsitzender des Vereins Freundschaft mit Valjevo (l.) und Manfred „Mensch“ Mayer (r.) übergaben an Landrat Martin Wolf (2.v.r.) und Landtagsabgeordneten Karl Straub eine schriftliche Petition mit der sie die Abschiebung von Asylbewerbern aus dem Landkreis verhindern wollen. (Foto: Landratsamt Pfaffenhofen)
Welche Auswirkungen eine Internet-Petition hat, das konnten der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) und Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) am eigenen iPhone erleben. Denn ihr Mailpostfach ist ob der eigehenden Bittgesuche für den Verbleib des in Schweitenkirchen lebenden Asylbewerbers Stevie Massamba (Hallertau.info berichtete) quasi übergelaufen. Eine mobile Kommunikation war deshalb nur noch bedingt möglich und Wolf nebst Straub vermutlich zumindest etwas angesäuert.
Die Petition geht auf die Wählergruppierung Gemeinsam für Gemeinwohl zurück und wurde von Manfred "Mensch" Mayer auf Chance.org veröffentlicht. Gerichtet war sie an die beiden Politiker, deren Mailverkehr eben deshalb deutlich schwieriger wurde. Mittlerweile ist die Initiative auch auf andere Asylbewerber ausgedehnt worden. Am heutigen Vormittag trafen sich nun die Beteiligten - hinzu kamen auch Vertreter des Vereins Freundschaft mit Valjevo - im Landratsamt und sprachen zunächst über die Modalitäten bei der Rückführung von Asylbewerbern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. "Dabei ging es auch um die Frage, wie grundsätzlich so genannte 'Härtefälle' behandelt werden können", heißt es in einer eben herausgegebenen Pressemitteilung des Landratsamtes dazu.
Auf Vorschlag des Landrates sei jetzt vereinbart worden, dass künftig monatlich ein Treffen stattfindet und dann unter Beachtung des Datenschutzes Einzelfälle besprochen würden. "Damit soll besonderen Härtefällen Rechnung getragen werden“, so der Landrat. Sowohl Wolf als auch Straub wiesen darauf hin, dass dann ein vielstufiges Prüfungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben sei. Deren Gesprächspartner betonten hingegen, dass sie verschiedene Entscheidungen nicht nachvollziehen könnten. Auch wunderten sie sich, dass Herkunftsländer wie Afghanistan und die Demokratische Republik Kongo nicht generell als asylnotwendig anerkannt würden.
Walter Schlegel, stellvertretender Leiter im hiesigen Ausländeramt erläutert dazu: "Gegen diese ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stehen den Asylbewerbern alle rechtsstaatlichen Mittel wie zum Beispiel eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht zur Verfügung." Auch sei eine anwaltschaftliche Vertretung gesichert. Sei der Rechtsweg allerdings ausgeschöpft und die Ausreiseverfügung durch das Verwaltungsgericht bestätigt, müsse die Ausländerbehörde die notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Ausreise aus dem Bundesgebiet sicherzustellen. Hier habe das Landratsamt Pfaffenhofen als Vollzugsbehörde keinen Ermessensspielraum, sagte Schlegel.
Ausreisepflichtige können, um ihre Ausreise zu verhindern, als letztes Mittel eine Petition an den Landtag stellen. Dieser kann sich mit der Eingabe selbst befassen oder vorschlagen, dass die Härtefallkommission im Innenministerium darüber entscheidet. Bis zu dieser Entscheidung werden dann alle den Aufenthalt beendenden Maßnahmen ausgesetzt.
Für insgesamt drei Asylbewerber aus dem Landkreis Pfaffenhofen, über deren Abschiebung bereits entschieden worden ist, wird es nun zu einem nochmaligen Prüfverfahren kommen. Eine entsprechende Petition haben Duschner und Mayer im Landratsamt übergeben. Das Gesuch würde nun umgehend dem Bayerischen Landtag zugeleitet, so Wolf gegenüber unserer Zeitung.
Derzeit sind im Landkreis Pfaffenhofen rund 300 Asylbewerber dezentral untergebracht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher bei rund 10 Prozent dieser Personen über deren Verbleib entschieden und keinen Schutzgrund feststellen können. Durch Bescheid wird entweder die Rücküberstellung zur Durchführung des Asylverfahrens in einen sicheren EU–Mitgliedsstaat verfügt oder die Heimreise ins Herkunftsland angeordnet.
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