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Beim Skiurlaub auf die Krankenversicherung achten!

Das sonnige Wetter und das bevorstehende Wochenende locken wieder zahlreiche Wintersportler in Richtung Skipisten. Doch oft wird aus dem Spaß in der weißen Pracht bitterer Ernst. Spätestens wenn ein Unfall passiert denkt man an die Krankenversicherung. Doch nicht in jedem Urlaubsland werden alle Leistungen bezahlt. Dann sollte man privat versichert sein!

Wer sich auf sonnige Pisten oder Loipen freut, denkt erst einmal nicht an mögliche Unfälle. Wenn doch ein Skiunfall passiert, bietet die Gesundheitskarte der Krankenkasse einen umfassenden Versicherungsschutz. Im Ausland hilft die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. „Aber Vorsicht: Die EHIC gilt nur in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft sowie in einigen anderen Ländern, von denen für Skifahrer vor allem Norwegen und die Schweiz interessant sein dürften“, so Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK-Direktion in Ingolstadt. Selbst wenn im Urlaubsland die EHIC gilt, können aufgrund dort geltender gesetzlicher Regelungen die Eigenbeteiligungen und die Kosten für Bergrettung oder Krankentransport sehr hoch sein. Deutsche gesetzliche Krankenkassen können grundsätzlich nur erstatten, was im Gastland Regelleistung ist. Einen Rücktransport aus dem Ausland dürfen sie generell nicht bezahlen. „Geht es im Skiurlaub über die Grenze, gehört deshalb eine private Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt dazu“, so Stegmayr


 

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