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Städtischer Bauausschuss erlässt Satzung über Vorkaufsrecht

Neben einer Stellungnahme der Stadt zur Änderung des Flächennutzungsplans Scheyern befasste sich der Bauausschuss mit einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Frauenstraßenquartier und der Änderung des Bebauungsplans Eberstetten West. Doch das wichtigste Thema, das die meiste Diskussion hervorrief, war die geplante Satzung über das besondere Vorkaufsrecht des BayWa-Geländes gegenüber dem Bahnhof an der Münchener Straße.


Mit dieser Satzung will sich die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht für das BayWa-Gelände sichern, sobald die Firma diesen Standort aufgibt. Dieser Schritt ist nach § 25 Baugesetzbuch zulässig, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für dieses Gelände sicherzustellen. Schon seit 1994 bekräftigt die städtebauliche Rahmenplanung eine generelle Standortüberlegung zu Gewerbebetrieben in innerstädtischer Lage. Auch das städtebauliche Entwicklungskonzept von 2012 und die Standortanalyse zum südlichen Stadteingang von 2011 betonen die Notwendigkeit einer geordneten städtebaulichen Planung. Da das gesamte Bahnhofsgebiet städtebauliche Defizite aufweist und das Stadtbild im südlichen Eingangsbereich verbesserungsbedürftig und entwicklungsfähig ist, besteht durch den Umzug der BayWa die Möglichkeit, auch im Hinblick auf die kleine Landesgartenschau 2017 hier städteplanerisch tätig zu werden. Denkbar wären in diesem Bereich Einzelhandel, Hotel, Gastronomie oder Dienstleistungsgewerbe. Die Stadt möchte deshalb vermeiden, dass sich dort ungeplant eingeschossiger Einzelhandel oder Fastfood-Anbieter ansiedeln.
Dieser Antrag führte naturgemäß zu erheblichen Diskussionen, da es das erste Mal war, dass Pfaffenhofen eine solche Satzung erlässt. Für Hans Prechter (CSU) wäre die Satzung ein enteignungsgleicher Eingriff in die Rechte des Eigentümers, obwohl er zugestehen musste, dass das Grundgesetz auch die Verpflichtung des Eigentums beinhaltet. Für ihn war dies ein ganz neues Instrument. Stadtjurist Florian Erdle wies aber darauf hin, dass es zwar ein neues, aber doch zulässiges Instrument der Stadtplanung sei und dass eigentliche jeder andere Bebauungsplan ähnliche Wirkungen erzielen würde, wie die zu beschließende Satzung, da auch in B-Plänen den Eigentümern vorgeschrieben werde, wie sie zu bauen hätten. Für Bürgermeister Herker war klar, dass man, wenn man diese Möglichkeit hätte, diese auch nutzen sollte. Die bereits mit der BayWa im letzten Jahr geführten Gespräche seien im Sommer ohne Begründung abgebrochen worden, deshalb brauche man eine „Sicherheitsschiene“, um dann immer noch zu entscheiden. Stadtbaumeister Baumann möchte mit dieser Satzung ein „schärferes Schwert“ für die Planung haben, um zu verhindern, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht umkehrbar seien. Nach Meinung des langjährigen Stadtrats Max Hechinger (FW) sollte man diese Satzung erlassen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Die Satzung wurde gegen die Stimmen der CSU-Vertreter angenommen.
 

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