Der Giebel des Anstoßes

Landrat Martin Wolf ging in der Sitzung des Kreisausschusses auf den Baustopp beim Bauteil B der Erweiterung des Landratsamtes ein und erläuterte die Hintergründe, weil in der Bevölkerung Unverständnis bestehe, wie so etwas geschehen könne. Der Bau sei dabei stetig vom Bau- und Vergabeausschuss des Kreistages begleitet worden. Und alle sieben Nachbarn hätten dem Bau in seiner ursprünglichen Form zugestimmt.
Wolf ging bei seiner Stellungnahme auf die Doppelrolle des Landratsamtes ein. Zum einen ist die Landratsverwaltung als kommunaler Träger Bauherr und zum anderen ist die Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut, und muss den Bauantrag der Landkreisverwaltung rechtlich beurteilen und ist für die Genehmigung zuständig. Und der Landrat steht als Aufsicht über beiden Beteiligten. Von den Kreistagsgremien (die kommunale Ebene) war der Wunsch nach mehr Büroarbeitsplätzen im Bautrakt B gewollt und deshalb wurde die Dachform nach Diskussion mit Vertretern der Stadtverwaltung verändert. Diese Änderungen hatten die Nachbarn, bis auf einen, mitgetragen, so dass die Baugenehmigungsbehörde nach Abwägung aller Interessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Veränderung genehmigte. Durch die Änderung der Dachhöhe fühlt sich jetzt ein Grundstückseigentümer in seinen Rechten verletzt, da er eine Beschattung seines Hauses durch den höheren Dachgiebel befürchtet. Um seine Rechte zu wahren hat dieser Nachbar über seinen Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht und das Gericht hat kurzfristig einen Baustopp für den Bereich erlassen, sicherlich auch zum Schutz beider Seiten. Doch eine Verhandlung zu diesem Thema vor Gericht ist frühestens im August zu erwarten. Diese Verzögerung wird nun auch zu höheren Kosten führen.

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