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FDP haut auf den Tisch - Anträge verfälscht?

die Kontrahenten: Kreisrat Thomas Stockmaier, Landrat Martin Wolf

Zwei Anträge hatte die FDP für die Sitzung des Kreistages eingereicht, die zuvor im Kreisausschuss beraten werden mussten. Zum einen sollten jährlich 25.000 Euro für die kindernotärztliche Ausstattung in Rettungsfahrzeugen und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden und zum anderen sollte in den Kliniken Pfaffenhofen und Mainburg der Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter erfolgen. Doch, wurden die Anträge verfälscht?
Thomas Stockmaier sah auf jeden Fall eine Verfälschung im Namen seiner FDP-Fraktion, denn die FDP-Anträge wurden vom Landrat nicht 1:1 so vorgelegt, wie sie die FDP gestellt hatte, sondern in den Vorlagen für den Kreisausschuss wurde über den Antrag berichtet und jeweils mit einem Beschlussvorschlag des Landrates versehen, in dem zum einen ein Antrag wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt wurde (betriebliche Gesundheitsvorsorge) bzw. ein Umfrageergebnis bezüglich Ausstattung Rettungswagen und kindernotärztliche Fortbildung abgewartet werden sollte. Die FDP-Fraktion forderte deshalb in einem Geschäftsordnungsantrag Landrat Martin Wolf auf, die FDP-Anträge so in den Kreistag einzubringen, wie sie gestellt worden seien. Die FDP warf dem Landrat vor, Anträge zum wiederholten Mal nach eigener „Willkür verkürzt und massiv verfälscht“ zu haben. Sie erinnerten den Landrat an seine gesetzliche Verpflichtung, unparteiisch zu sein. „Die Manipulation von Anträgen ist nicht mit Gesetzen und der demokratischen Kultur vereinbar“, so die Begründung des Geschäftsordnungsantrags. Für den Wiederholungsfall drohte die FDP mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Einhaltung der Geschäftsordnung. Des weiteren fügte die FDP hinzu, dass der Grundsatz eines unveränderten Antrags im Fall des Rückkehrrechts beim damaligen Klinikleiter zu keiner heutigen Diskussion über eine 500.000 Euro teure Abfindung geführt hätte.
Dass dieser Antrag natürlich erheblichen Zündstoff in die Diskussion brachte, war abzusehen. Landrat Martin Wolf hielt dem FDP-Kreisrat vor, dass der FDP-Antrag im Kern so übernommen worden und nur mit einer Erläuterung und einem Beschlussvorschlag versehen worden sei, wie bisher üblich. CSU-Fraktionsvorsitzender Heinrich verwahrte sich gegen den Begriff einer Manipulation und warf deshalb Thomas Stockmaier vor, dass der Antrag dem Wahlkampf der FDP geschuldet sei. In der Fraktionssprecher-Runde sei zu diesem Antrag von der FDP keine Äußerung gekommen. „Ich weiß nicht, wovor Sie Angst haben“, so Heinrich zu Stockmaier. Dieser wiederum stellte das Recht seiner Partei heraus, Anträge zu stellen, ohne dass jemand diese Anträge verändert und dass in seiner Fraktion über die Veränderung der FDP-Anträge große Empörung geherrscht habe. Und dann begann die Diskussion über die Geschäftsordnung. Landrat Wolf wies darauf hin, dass Anträge nur im Kreistag behandelt werden können, wenn sie zuvor im Kreisausschuss beraten worden seien. Wolf wollte deshalb den vom Landratsamt formulierten Antrag zumindest als „zur Kenntnis genommen“ behandelt wissen. Stockmaier wiederum war nicht dazu bereit, weil er den FDP-Antrag so nicht im Wortlaut in der Kreistagssitzung haben würde. Daraufhin zog Landrat Wolf die zwei Tagesordnungspunkte zurück mit der Konsequenz, dass die FDP-Anträge nun nicht bei der nächsten Kreistagssitzung behandelt werden können. Man wird gespannt sein, wie die FDP in der nächsten Kreistagssitzung am kommenden Montag reagieren wird.
 

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