Anbindehaltung für Pferde verboten
So soll es ab Januar in den Pferdeställen aussehen - Boxenhaltung anstelle von Anbindehaltung.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit informiert, dass nun, nach einer Übergangsfrist von fast 4 Jahren, ab dem 1. Januar 2014 die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden und Ponys im Hinblick auf §2 des Tierschutzgesetzes verboten ist.
Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem noch die Anbindehaltung bei Pferden gehandhabt wird. Meistens betrifft dies Schulbetriebe und Betriebe, in denen Kaltblüter eingesetzt werden.
Pferden in Ständerhaltung ist es unmöglich, ihren angeborenen Instinkten als Herdentier nachzukommen. Freie Bewegung, das Pflegen von Sozialkontakten sowie das einfache Ablegen zum Schlafen ist bei dieser Haltungsform nicht möglich.
Anhand wissenschaftlicher Studien wird immer wieder belegt, dass Pferde, die in Ständern gehalten werden, besonders häufig gravierende Verhaltensstörungen wie Koppen und Weben zeigen. Dies ist auf die oben genannten Einschränkungen zurückzuführen.

Solche Bilder sollen zukünftig der Vergangenheit angehören
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