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Kläranlage: Gemeinde fordert Stellungnahme

Wie geht es weiter mit den beiden Kombinationsbecken, diese Frage bewegt derzeit viele Wolnzacher. Schon in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses legte Sachverständiger Konrad Steger den Gemeinderäten dar, wie es zur Hebung und Rissbildung kommen konnte. Nun wurde im Gremium das weitere Vorgehen beraten.

„Die Planungsfehler liegen im Verantwortungsbereich des Tragwerksplaners“, so das eindeutige Resümee des Gutachtens. Genau bedeutet das, dass einerseits, wie das Gutachten aussagt, einzelne Lastfälle nicht in den Berechnungen des Statikers berücksichtigt wurden, andererseits hat auch die Bemessungen des Grundwasserspiegels aus dem hydrologischen Gutachten keinen Eingang in die Tragwerksplanung gefunden. Aus diesem Grund kam es wie bereits mehrfach berichtet wurde, zu einer Hebung von 20 cm in Becken zwei. Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Schäden vermeidbar gewesen wären, wenn man rund 60 Tonnen Stahl zusätzlich verbaut hätte. „Das wären Kosten von rund 60.000 Euro gewesen“, erläuterte Wilhelm Wipfler, dessen Firma mit der Projektsteuerung beauftragt ist.

Das sind jetzt noch keine wirklichen Neuigkeiten. Viel mehr interessiert wohl im Moment viele, wie es mit dem Neubau weitergehen wird. Kann er saniert werden, oder müssen beide Becken abgebrochen und neu errichtet werden.

Nun sind die Schäden unbestritten, doch, und darüber ärgert man sich von Seiten der Gemeinde aus schon etwas, seitens der Planungsgemeinschaft Fuchs/Weiß gab es bislang noch keinen Vorschlag, wie die Mängel beseitigt werden können. Auch von der Bauleistungsversicherung, die die Schäden zwar begutachtet hat, kam aber noch keine Stellungnahme.

„Dieses Spiel auf Zeit werden wir nicht länger hinnehmen“, so Bürgermeister Jens Machold. „Hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht!“ So soll nun das Gutachten allen am Bau Beteiligten mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt werden. Innerhalb einer klar umrissenen Frist sollen sie nun Vorschläge unterbreiten, wie man zu einer funktionsfähigen Anlage kommen kann, dabei betonte Bürgermeister Jens Machold, dass in diesem Fall auch klar nachgewiesen werden müsse, dass die Anlage mit den vorgeschlagenen Maßnahmen mindestens 30 Jahre einwandfrei arbeitet. „Bislang haben wir aber keine Rückmeldung erhalten“, so der Bürgermeister, der in diesem Zusammenhang aber auch betonte, dass mit diesem anwaltlichen Schreiben der Weg zu einer außergerichtlichen Einigung nicht verbaut ist.

In diesem Zuge müssen noch zahlreiche Punkte geklärt werden. Neben der Größenauslegung muss auch ein detailliertes Baugrundgutachten angefertigt werden. Doch hier liegt nun der Ball erst einmal im Feld der Planer. Sie müssen sollen Vorschläge unterbreiten, wie die vorhandenen Mängel beseitigt werden können. Im Falle einer Sanierung zeichnet sich aber nur ein gangbarer Weg ab. „Es wäre auf jeden Fall ein Becken im Becken“, so Wilhelm Wipfler. Ob die Anlage dann aber noch den Anforderungen entspricht, das gilt es in diesem Zuge zu klären.

Für den Fall, dass sowohl die Versicherung wie auch die Planungsgemeinschaft diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, kann es zu einer Klage kommen. In diesem Zuge müsste dann Gutachter Konrad Steger sein Gutachten in Bezug auf die Gebrauchsmäßigkeit und die Dauerhaftigkeit ausarbeiten, um den Gremium einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu machen.

Wie Lösungen aussehen können, das ist derzeit noch völlig offen. Allerdings ist mit dem beschlossenen Vorgehen klar, dass der Stillstand, der seit Oktober herrscht, beendet werden soll.
 

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