Landratsamt genehmigt Windrad
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemarkung Tegernbach erteilt. Wie die zuständige Abteilungsleiterin Alexandra Schönauer erläuterte, ist die Genehmigung mit zahlreichen Nebenbestimmungen versehen, insbesondere zum Umwelt- und Naturschutz, Baurecht, Luftrecht, Arbeitsschutz/Sicherheitstechnik und zur Wasserwirtschaft.
Die verhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer von deutlich über einem Jahr beruhte nach Angaben des Landratsamts auf umfangreichen natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die im Vorfeld der Genehmigung durchzuführen waren. Das Vorhaben sei sehr sorgfältig geplant worden, so die Abteilungsleiterin. Durch die Genehmigungsanforderungen sei sichergestellt, dass im Einwirkungsbereich des Windrads schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden.
Alexandra Schönauer: „Da sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht ungeachtet der derzeit stattfindenden politischen Diskussion um die Abstände zur Wohnbebauung ein gesetzlicher Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung. Insbesondere hätten alle bisherigen „Überlegungen und Diskussionen“ zur Regelung von Mindestabständen noch zu keiner Gesetzesänderung geführt, sodass das Landratsamt aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften die Genehmigung erteilt habe. Im übrigen entspricht das Vorhaben den Grundzügen der landkreisweiten Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft, so dass auch daraus keine ablehnende Haltung eingenommen werden kann.
Aufgrund eines entsprechenden Antrags des Vorhabensträgers wird der gesamte Genehmigungsbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 10. bis 23. September im Landratsamt, Zimmer 302, Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Wie Abteilungsleiterin Schönauer weiter mitteilte, wurden zeitgleich drei weitere baugleiche Windkraftanlagen im Gemeindebereich Hohenwart beantragt. Wegen der luftfahrtrechtlichen Gesichtspunkte wurden die geplanten Anlagen hier räumlich geringfügig verschoben. Durch diese Veränderung wurde eine Tektur des Antrags notwendig, sodass sich dieser derzeit noch in der Bearbeitung befindet. Mit dem Abschluss des Verfahrens für die drei weiteren Windräder ist im Herbst 2013 zu rechnen.
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