Baugesuche im Stadtgebiet
Die 9. Bauausschusssitzung der Stadt Mainburg war sehr interessant und äußerst sehenswert, da einige Stadträte eher Wahlkampf betrieben, als dass es ihnen um die eigentliche Sache ging. Trotz alledem wurden die aufgeführten Themen zügig abgehandelt und am Ende waren sie sich doch meist einig.
In der Meilenhausener Str. in Oberempfenbach soll ein bestehendes Gebäude abgerissen werden, um dort ein Einfamilienhaus mit Garage zu erbauen. Zwar gab es im Stadtrat einige Unstimmigkeiten, die aber mit dem beantragten Vorbescheid nichts zu tun hatten.
Es ging in dieser Sitzung nur um die grundsätzliche Zustimmung der Privilegierung seitens der Stadt und nicht um bebauungs- oder nutzungsplantechnische Angelegenheiten, wie Bürgermeister Josef Reiser betonte. Frau Langwieser, zweite Bürgermeisterin, hatte dazu einige Einwände, gab sich aber letztendlich mit der kompetenten Aussage von Herrn Reiser zufrieden.
Bei dem Bauvorhaben im Hans-Prantl-Weg 1 in Mainburg, bei dem es um eine Aufstockung eines Wohnhauses und den Neubau einer Doppelgarage ging, waren sich die Anwesenden schnell einig. Obwohl die Höhe des Neubaus eigentlich ein Widerspruch zum Bebauungsplan ist, stand einer Genehmigung nichts im Weg, da rundherum bereits noch höhere Gebäude vorhanden sind.
Bei dem dritten Baugesuch einer Hoferbin in Steinbach ging es vorerst auch um eine Privilegierung. Hier ist, genauso wie bei dem ersten Baugesuch, eine landwirtschaftliche Nutzung nachzuweisen. Es wird der Bauherrin jedoch nahegelegt, das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage wesentlich näher bei den übrigen Gebäude zu positionieren, da es ansonsten Probleme bei der Genehmigung seitens des Landratsamts geben könnte.
Herr Fichtner und Herr Friebe verweigerten ihre Zustimmung, da sie eben mit der derzeitigen Platzierung nicht einverstanden sind. Herr Rank meinte dazu, dass es seiner Meinung nach sogar eine gesetzliche Bestimmung gibt, bei der der Neubau nicht mehr als 50 m von den übrigen Gebäuden entfernt errichtet werden darf.
Bei dem letzten Baugesuch, dem Ersatz eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses mit Garage durch einen Neubau in der Abensberger Str. 9 in Mainburg, gab es wieder einige Diskussionen unter den Stadträten. Laut Bürgermeister Reiser hat der Bauherr ein Recht zu bauen, muss aber vier Stellplätze nachweisen. Da nur einer geplant ist, müssen noch drei von der Stadt abgelöst werden, was durchaus üblich ist. Eine Befreiung von der Ablösung, wie vom Antragsteller gewünscht, ist nicht möglich.
Herr Friebe verweigerte seine Zustimmung für dieses Bauvorhaben. Ihm ging es jedoch nicht um die fehlenden Stellplätze, sondern er ist der Meinung, dass das geplante Gebäude nicht zum Stadtbild passt. Herr Limmer war dagegen ganz anderer Meinung. Er sieht diesen Neubau als Auflockerung, genauso wie die Apotheke und das Ärztehaus, die beide auch einem moderneren Baustil angehören.
Frau Langwieser erwünschte sich von Herrn Reiser eine Erklärung, warum das neu geplante Gebäude vier Stellplätze nachweisen muss, obwohl das bei dem bestehenden Gebäude kein Problem war. Herr Reiser übergab hierfür Stadtbaumeister Ecker das Wort, der Frau Langwieser über die Gesetze der Bayerischen Bauordnung aufklärte. Hier ist nun mal fest verankert, dass nach einem Komplettabriss der Bestand getilgt ist und für die Neuerrichtung vier Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Auch hier ergab sich Frau Langwieser der Erklärung, war aber offensichtlich nicht so ganz damit zufrieden.
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