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Abfallwirtschaftsbetrieb informiert: Abfallgebühren am 15. Juli fällig

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2013 am 15. Juli 2013 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2013.

Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebes, Scheyerer Str. 76 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Montag, 15. Juli 2013, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr angenommen werden. Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, Kto.Nr. 801 2270, BLZ: 721 516 50.

Bei Überweisung oder Einzahlung auf das vorgenannte Konto wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Kundennummer anzugeben.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühr und des gesetzlichen Säumniszuschlages erhoben, bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsvollstreckung angeordnet werden.
Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugs- bzw. Abbuchungsermächtigung werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
 

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