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Hochwasserhilfe – Sofortgeld auch für Gebäudeschäden
Wie die Regierung von Oberbayern heute aktuell mitteilt, wurde das Volumen beim Sofortgeld durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen erweitert: Neben Hausrat und Betriebsvermögen werden jetzt auch Gebäudeschäden in die Hilfe einbezogen.
Hochwassergeschädigte können demnach bei den Gemeindeverwaltungen das Sofortgeld auch für Gebäudeschäden (Wände, Fußboden, Estrich etc.) beantragen. Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen. Anträge und das Informationsblatt gibt es zum Download unter www.landkreis-pfaffenhofen.de.

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