InterKulturGarten zur kleinen Landesgartenschau
In der Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Pfaffenhofener Stadtparlamentes gab es neben den Tagesordnungspunkten, Rechnungsprüfung 2011 für Stadt, Stiftung und Altenheim St. Franziskus, Bereinigung dauerhaft uneinbringlicher Forderungen durch die Stadtkasse, Anpassung der Beamtenbezüge und die Sperrung für den Fahrzeugverkehr am Freibad Pfaffenhofen noch das Thema InterKulturGarten zur kleinen Landesgartenschau.
Bei allen abstimmbaren Punkten wurde nach ausführlicher Berichterstattung den Vorschlägen der Verwaltung nachgegangen. Der zukünftige InterKulturGarten auf dem alten Bunker Gelände, der als eigener Beitrag zur kleinen Landesgartenschau 2017 noch vertraglich festgelegt werden soll, wurde nach kurzen Fragen nach einer möglichen Ausstiegs Klausel positiv beschieden.
In der öffentlichen Vorlage hieß es genau: „Der Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung vom 31.01.2013 (Nr. 3) positiv mit der Anregung des Vereins Hallertauer Regional befasst, im Bereich des Gartens auf dem „Bunkergelände“ einen sogenannten „InterKulturGarten“ anzulegen.
Das Projekt soll im Sinn eines „Stadtfensters“ in die Planungen von „Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm 2017“ (Rundweg: Stadtmühle/Friedhof/Heimgärten/Ausstellungsgelände/Sportpark/Ilmrenaturie-rung) einbezogen werden. Kosten sollen der Stadt, mit Ausnahme der vom Bauausschuss bereits gebilligten Pflegemaßnahmen, nicht entstehen, da die Gestaltung der einzelnen Bereiche in Reali-sierung und Finanzierung den jeweiligen Initiatoren obliegt.
Es wird vorgeschlagen, eine Vereinbarung mit dem „HALLERTAUER REGIOnal – Verein für nachhaltiges Wirtschaften e. V.“ zu schließen, die folgende Eckpunkte umfasst:
- unentgeltliche Überlassung einer Teilfläche des Bunkergartens auf vorerst fünf Jahre - Zweck: -- Überlassung an Gestaltungsgemeinschaft InterKulturGarten Pfaffenhofen; Vergabe von Klein-parzellen an Einzelpersonen und Gruppen für gärtnerische Tätigkeiten zum Eigenanbau (nur privat, nicht gewerblich); -- ergänzend Durchführung einzelner Kunstprojekte - Beachtung Lärm-Schutz der Anlieger - Regelung der Verkehrssicherungspflichten.“
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