Mountainbikern drohen hohe Bußgelder
(Pfaffenhofen, hal/rt)Geeigneter Weg für rücksichtsvolles Mountainbiking. Foto: Landratsamt Pfaffenhofen
In den Waldstücken am Schöntaler Berg wurde in letzter Zeit das Verhalten von Mountainbike-Fahrern verstärkt zum Problem. Mit ihren geländegängigen Fahrrädern fahren sie teilweise auch abseits geeigneter Wege durch den Wald und richten dabei erhebliche Schäden an. Unzulässige Sprungschanzen gibt es dort ebenfalls. Nun äußert sich sogar Landrat Martin Wolf über die Zustände und appelliert über die Kreisbehörde an die Selbstverantwortung und Vernunft der Radsportler.
„Ein solches Verhalten verursacht nicht nur Schäden, sondern verstößt auch gegen die privaten Eigentumsrechte der geschädigten Waldeigentümer. Die von Mountainbikern unzulässigerweise errichteten Sprungschanzen und ähnliche Einrichtungen werden außerdem konsequent wieder entfernt und in Rechnung gestellt“, macht Wolf deutlich. Es würde dabei gegen den Artikel 13 des Bayerischen Waldgesetzes verstoßen und sei obendrauf bußgeldbewährt.
Grundsätzlich darf im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen Rad gefahren werden. Ob ein Weg geeignet ist, hängt dabei immer vom Einzelfall ab. Bei ausgebauten Wanderwegen, Forststraßen oder -wegen, die häufig mit Kies oder Schotter befestigt sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Weg auch für Radfahrer und Mountainbiker geeignet ist. Wie immer ist zu beachten, dass alle Erholungssuchenden, ob Fußgänger, Jogger und besonders Radfahrer gegenseitig Rücksicht nehmen und keine Schäden an der Natur anrichten. Die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt weist zudem auf die Beeinträchtigungen streng geschützter Vogelarten wie dem Uhu hin. „Der äußerst seltene Vogel brütet bei uns auf dem Boden und ist daher für Störungen besonders anfällig“, so Anita Engelniederhammer. „Deshalb werden hier Bußgelder verhängt, die mehrere Tausend Euro betragen können.“
Die Kreisbehörde bittet Sportvereine, die Mountainbiker in ihren Reihen haben, ihre Mitglieder auf die Folgen solch widerrechtlichen Verhaltens hinzuweisen und sie eindringlich zu warnen. Es fänden verstärkt polizeiliche Kontrollen der Zu- und Abfahrtswege, sowie der Feld- und Nebenwege statt. Auch die Waldbesitzer könnten mit Anzeigen gegen die Zerstörung ihrer Wälder vorgehen. „Naturzerstörung ist nicht hinnehmbar“, stellt eindringlich Wolf klar.
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