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Eskalierende Ruhestörung

(Nandlstadt, hal/rt)

 

Gestrigen Sonntag gegen 12.45 Uhr wurde die Polizeiinspektion Moosburg von einem Anwohner der Ahornstraße in Nandlstadt verständigt, dass sein Nachbar am Balkon überlaut Musik hört. Der Mitteiler wollte aus Angst vor einer Eskalation die Verursacher nicht selbst zu Rede stellen.

Beamte der Polizeiinspektion Moosburg nahmen daraufhin telefonisch Kontakt mit den Verursachern des Lärms auf. Diese versicherten, die Musik leise zu stellen. Das Versprechen hielt aber nicht lange an und so wandten sich die Mitteiler erneut an die Polizei. Die herbeigekommen Streife der konnte die Musik bereits beim Einbiegen in die Ahornstraße in ihrem Fahrzeug hören.

„Die Lautsprecher der Musikanlage waren dabei bewusst in die Richtung der beschwerdeführenden Nachbarn gerichtet. Eine Unterhaltung war aufgrund der Lautstärke in der Nähe des Balkons nicht möglich“, so Ein Polizeisprecher. Nachdem die 56-jährige Verursacherin des Lärms keinerlei Anstalten machte, die Musik leiser zu machen, entschied die Streifenbesatzung die Anlage sicherzustellen. Hierbei wurden die Beamten von den Verursachern massiv beleidigt und von einem 81-jährigen Mitbewohner der Zugang zum Bereich der Anlage verschlossen.

Der Mann stellte sich zusätzlich noch vor die Türe um die Beamten am Betreten der Wohnung zu hindern. Er musste erst zur Seite geschoben werden ehe die Beamten hinein konnten. Die abgebaute Anlage wurde dann jedoch plötzlich von dem 81-Jährigen entrissen und er flüchtete damit in den Garten. Dort verschanzte er sich hinter einem Gartentisch. Seine Tochter wollte dem Spuk ein Ende bereiten, nahm ihm die Anlage ab und übergab sie den Polizisten.

Um die Sicherstellung zu verhindern versuchte der 81-Jährige einen 30-jährigen Polizeibeamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Der davon völlig überraschte Beamte konnte aber dem Schlag noch in letzter Sekunde ausweichen. Erst als die Beamten die Anlage sichergestellt hatten, kehrte Ruhe in der Siedlung ein.

Die Verursacher werden sich nun wegen Beleidigung, Verleumdung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung verantworten müssen. Da wird die Anzeige wegen ruhestörendem Lärm für sie noch das kleinere Übel darstellen.

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