Frühlingsknotenblume und Bärlauch besonders geschützt
(Pfaffenhofen / Geisenfeld, hal/rt)Fotos: Dirndorfer
Die Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum), auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng beziehungsweise besonders geschützten Pflanzen. Ein Sammelverbot gilt an bestimmten Orten auch für den Bärlauch. Doch Naturfrevler halten sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen.
„Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl Besucherinnen und Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Da die Bestandsentwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig ist und manche Standorte bereits verschwunden sind, ist daher in der Zeit vom 15. Februar bis 30. April das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Feilenforst Geisenfeld verboten. Im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ ist ganzjährig das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege verboten.
„Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch. Der Bärlauch steht zwar nicht unter Naturschutz, doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig“, so die Expertin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genieße der Bärlauch auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, „ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“ sowie deren „Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Die Pflanzen dürften nur für den Eigenbedarf gesammelt werden – die gewerbliche Nutzung von Bärlauchbeständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden.
Engelniederhammer: „Im Interesse der Pflanzenwelt bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können.“ Bei Fragen zum Thema ist Anita Engelniederhammer unter der Rufnummer 08441 / 27-316 erreichbar.
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