Ilmtalklinik: Aufsichtsrat hat offenbar keine Pflichtverletzung begangen
(Pfaffenhofen, hal/rt)
In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrates der Ilmtalklinik GmbH wurde das Gutachten einer externen Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt. Darin geht es um die bisherigen Planungen zur Generalsanierung am Standort Pfaffenhofen und um eventuellen Pflichtverletzungen und gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen des Aufsichtsrates. Offenbar ist demnach der Aufsichtsrat juristisch aus dem Schneider.
Wie Sandra Burzler, die Sprecherin der Ilmtalklinik dazu mitteilt, sei festgestellt worden, dass auf Basis der umfangreich vorgelegten Dokumente eine Haftung der Aufsichtsratsmitglieder auf Grund einer Pflichtverletzung nicht gegeben ist. „Eine Verletzung der Überwachungspflicht gegenüber der früheren Geschäftsleitung bestätigte sich nach dem Ergebnis des Gutachtens nicht. Aus juristischer Sicht kann den Gremien der Ilmtalklinik GmbH auf Grund der vorliegenden Informationen und Unterlagen nicht empfohlen werden, Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen Beteiligte oder Dritte weiterzuverfolgen.“ Neben Bedenken, ob Pflichtverletzungen an sich vorliegen und im Streitfall auch bewiesen werden können, weise das Gutachten auch auf weitere rechtliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Nachweis erstattungsfähiger Schäden hin.
Wie erst im Januar bekannt wurde, sollte die Generalsanierung nicht so umfassend werden, wie angenommen – bestimmte Bereiche des krisengebeutelten Hauses sollten ausgespart werden, wie die Praxen im Erdgeschoss, die physikalische Therapie und die Küche. Auf wessen Anordnung hin das geschah, war damals Medienberichten zufolge vollkommen unklar. Mit Spannung wurde daher die gestrige Aufsichtsratssitzung erwartet, in der ein Bericht durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei Licht ins Dunkel bringen sollte. Genauerer Input zu dem brisanten Thema wird am nächsten Mittwoch erwartet. Dann kommt der Kreistag in einer Sondersitzung zusammen.
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