Weniger Menschen unter gesetzlicher Betreuung
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Insgesamt standen Ende des vergangenen Jahres 1.328 Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Im Jahr 2016 waren dies noch 1.355, wie Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt bekanntgab.
Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht - Betreuungsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt, die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Lechner. Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine weitere Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge.
Die Zahl der Fälle stieg von 476 im Jahr 2016 auf 488 im Jahr 2017. Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“
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