Afrikanische Schweinepest auf Agenda der Kelheimer Erklärung
(Kelheim, hal/sh)Fotoquelle: Landratsamt
Seit 1998 treffen sich Landwirte, Jäger und Forstleute im Landratsamt, um sich in jagdlichen Fragen auszutauschen und ihre Probleme vorzubringen. In der von Landrat Martin Neumeyer geleiteten Besprechung wurde in diesem Jahr vor allem die Afrikanische Schweinepest (ASP) behandelt. Der Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt, Dr. Stephan Schranner, hat hierbei den Seuchenverlauf der ASP dargestellt, der sich im Juni dieses Jahres vom Baltikum ins benachbarte Tschechien ausgebreitet hat; in Tschechien ist die ASP nur bei Wildschweinen aufgetreten.
Dr. Schranner berichtete, dass die ASP für Menschen oder andere Tiere als Haus- und Wildschweine keinerlei gesundheitliche Gefahr darstellt. Für die ASP steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung. Ein Ausbruch der ASP hätte jedoch gravierende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und fleischverarbeitenden Betriebe. Vorbeugemaßnahmen, insbesondere Biosicherheitsmaßnahmen, verstärkte Schwarzwildbejagung und Hygienemaßnahmen helfen, das Risiko einer ASP-Ausbreitung zu mindern. Hierzu ist die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Jägern, Gemeinden und Behörden notwendig.
Auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit durch Information der Reisenden, der Saisonarbeitskräfte und der Jäger soll auf die Gefahr einer Verschleppung aufmerksam machen. Achtlos weggeworfene Wurstwaren auf einem Autobahnrastplatz, die von einem Wildschwein gefressen werden, können das ASP-Virus verbreiten, wenn man bedenkt, dass dieses bis zu 400 Tage aktiv sein kann. Auch bei Jagdreisen in den Osten Europas sollten die Waidmänner am Besten auf Jagdtrophäen verzichten und auf eine umfangreichende Reinigung und Desinfektion ihrer Kleidung und Ausrüstung achten.
Dr. Schranner informierte, dass bei der Feststellung von ASP bei Wildschweinen ein „gefährdeter Bezirk“ und eine „Pufferzone“ eingerichtet wird. Alle schweinehaltenden Betriebe in diesen Zonen unterliegen dann weitreichenden Restriktionsmaßnahmen. Tiertransporte von und auf Betriebe sind nur eingeschränkt und unter Auflagen, sowie mit behördlicher Genehmigung möglich.
Im gefährdeten Bezirk (15 km Mindestradius um Fundort eines an ASP erkrankten Wildschweins), gilt ein Jagdverbot von mindestens 21 Tagen und es werden Sammelstellen zur Kadaverbeseitigung eingerichtet. Hausschweine dürfen nicht mehr im Freien gehalten werden und Hunde sind anzuleinen. Der Landkreis Kelheim hat mit die höchsten Schwarzwildstrecken im Regierungsbezirk Niederbayern. Von den im letzten Jagdjahr in Niederbayern erlegten 4.050 Stück Schwarzwild fielen 1.167 auf den Landkreis Kelheim.
Die von den Teilnehmern aus den verschieden Gebieten im Landkreis berichteten Erfahrungen lassen eine Bestandserhöhung der Wildschweine im Vergleich zum letzten Jagdjahr erwarten. Eine intensive Bejagung und die Organisation der Entsorgung der anfallenden Nebenprodukte stehen deshalb in nächster Zeit im Mittelpunkt der Arbeit der Jägerschaft.
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