Im Landkreis Pfaffenhofen werden die Abfallgebühren fällig
(Pfaffenhofen, hal)
Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) informiert, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 zum 15. Juli 2017 fällig wird. Soweit dem AWP keine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem SEPA-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15.07.2017 kann noch bis Freitag, 30.06.2017 dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15.07.2017 nicht mehr berücksichtigt werden. Wer nach dem 30.06.2017 ein Lastschriftmandat erteilen, muss die Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15.07.2017 überweisen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben. Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Montag, 17. Juli 2017 von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr angenommen werden. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.
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