Kurze öffentliche Stadtratssitzung
(Pfaffenhofen, wk)Nach Abarbeitung der kurzen Tagesordnung war die Stadtratssitzung für die Öffentlichkeit nach etwas mehr als einer halben Stunde schon beendet. Zu Beginn nahmen sich alle Sitzungsteilnehmer und Besucher die Zeit für eine Gedenkminute für den vor kurzem verstorbenen langjährigen Stadtrat Franz Schmuttermayr, dessen Stammplatz mit einem Trauerfoto und einer Orchidee geschmückt war.
Den umfangreichsten Tagesordnungspunkt war die Vorstellung des Projektsteuerungsbüros für das geplante Hallenbad, Constrata aus Bielefeld. Geschäftsführer Jens-Wilhelm Brand betonte dabei, dass sein Unternehmen kein Planungsbüro sei, sondern ausschließlich Projekte entwickelt und steuert. Er verwies auf über 25-jährige Erfahrungen, gerade im Schwimmbadbau bei über 70 Projekten in Deutschland und im Ausland, wie das Babylon in Freilassing, die Therme in Lindau, das Sport- und Familienbad in Gütersloh oder das Familienbad in Erkelenz. Dabei handelte es sich um oft um Niedrigenergieprojekte die nach dem Energieleitfaden gebaut wurden. Dabei gab er einen Ausblick auf die nächsten Schritte für den Hallenbad-Neubau, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, der Verkehrs- und Immissionsgutachten sowie Erstellung eines Raumprogramms. Außerdem stellte er das bereits bestehende Team für das Projekt vor und legte einen Zeitplan für die vorbereitenden Arbeiten, den endgültigen Baubeginn und die geplante Fertigstellung des Hallenbades vor. Danach könnte der Baubeginn im Frühjahr 2019 und die Fertigstellung im Herbst 2020 erfolgen. Stadtrat Martin Rohrmann erkundigte sich nach den möglichen Lärmimmissionen, da die Bürger bei der Befragung sich ja auch für ein Außenbecken entschieden hatten – dies sei alles noch abzuklären, versprach ihm J.-W. Brand.
Einstimmig verabschiedeten die Stadträte dann den weiteren Ausbau des Auenquartiers, den dritten Bauabschnitt für den Oberen Stadtgraben und einen Zuschussbetrag in Höhe von 7.475 Euro für die Sanierung der Sakristei der Kirche Mariä Himmelfahrt im Ortsteil Förnbach, da die bereits schon einmal in gleicher Höhe zugesagten Förderung wegen bisher unbekannter Probleme nicht ausreichte.
Ein anderes Thema war der Mietpreisspiegel, für den die Stadt ein Gutachten über die „Angemessenheitsobergrenze“ hat erstellen lassen. Diese Obergrenzen spielen eine Rolle bei den Leistungen für das Arbeitslosengeld II (oder Hartz IV), da Miete und Heizung nach angemessenen Werten in die Leistungen einfließen. Die Stadt hatte dieses Gutachten dem Landkreis zur Verfügung gestellt, der die Grenzen übernommen hat, sich dafür aber nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligt hatte, wie Bürgermeister Thomas Herker anmerkte. Je nach Wohnungsgröße und Personenzahl erhöhen sich deshalb jetzt die Leistungen um 4 bis 10 Prozent.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.