Vorbescheidantrag zum Windpark Ilmmünster geändert
(Ilmmünster, hal/rt)Symbolbild: Raths
Der Vorbescheidantrag für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Ilmmünster ist vom Antragsteller Firma Primus Projekt GmbH & Co KG geändert worden. Die Lage einer Windkraftanlage wurde demnach verschoben. Im Vorbescheidverfahren soll weiterhin ausschließlich geklärt werden, ob die beantragten Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich nach der 10-H Regelung im Außenbereich privilegiert sind.
Bürgermeister Anton Steinberger (CSU) erklärt zur neuen Entwicklung im Verfahren: „Die Position der Gemeinde Ilmmünster ist durch den eindeutigen Bürgerentscheid vom 10. Juli 2016 klar vorgegeben und wir werden deshalb im Rahmen des vom Landratsamt durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sicher unsere Zustimmung zum Bau der beiden Windräder verweigern.“
Zur Untermauerung der Ablehnung würden wir die eingegangenen Einwendungen der Bürger komplett an das Landratsamt übergeben. „Der örtlichen ‚Bürgerinitiative gegen Windkraft‘ wurden diese Akten bereits vor mehreren Monaten ausgehändigt und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Dass wir uns als Gemeinde natürlich auch von einem geeigneten Anwaltsbüro über die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Windräder juristisch beraten lassen, versteht sich von selbst.“ Vorsorglich habe Steinberger bereits im letzten Jahr dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Grundstückseigentümer das eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids in einem Brief mitgeteilt; verbunden sei dies mit der Bitte gewesen den Bürgerwillen zu respektieren und den Bau von Windrädern auf dessen Grundstücken nicht zu gestatten.
„Obwohl wir als Gemeinderat zusammen mit unseren Bürgern durch den Bau von Windrädern gerne einen wertvollen Beitrag zur Energiewende geleistet hätten, haben wir von Anfang an den Bürgerwillen respektiert und folgerichtig nach dem Bürgerentscheid das Bebauungsplanverfahren abgebrochen.“ Ohne Bebauungsplanverfahren gebe es allerdings auch keine weitere Einflussmöglichkeit mehr auf die Planung; alles Weitere liege nun in den Händen des Landratsamtes als alleinig zuständige Genehmigungsbehörde. „Falls der Bauwerber nach intensiver Prüfung alle gesetzlichen Auflagen und Vorschriften erfüllen sollte, hat er natürlich einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung und dies haben wir in einem Rechtsstaat dann auch zu akzeptieren“, so Steinberger.
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